Kabinett billigt Entwurf zum Digitale-Dienste-Gesetz

Onlinehändler und soziale Netzwerke sollen bei Hass-Postings, Desinformation oder verbotenen Inhalten stärker in die Verantwortung genommen werden. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch in Berlin den Entwurf eines Digitale-Dienste-Gesetzes auf den Weg, mit dem der sogenannte Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union umgesetzt wird. Demnach müssen Online-Plattformen Maßnahmen ergreifen, um Nutzerinnen und Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.

Der für auch Digitales zuständige Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärte, „was offline verboten ist, muss es auch online sein. Auch die Plattformbetreiber tragen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten“.

Sehr große Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU, wie Facebook, Amazon, X (vormals Twitter) oder Google, haben die meisten Pflichten. Für diese sind die Bestimmungen bereits in Kraft, weil sie direkt von der EU-Kommission durchgesetzt werden.

Die Regeln für kleinere Dienste sollen ab dem 17. Februar 2024 gelten. Zu diesem Termin soll in Bonn die zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur eingesetzt werden und die Plattformaufsicht übernehmen sowie Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehmen. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem bislang Hass im Netz geahndet wurde, wird weitgehend aufgehoben.

Zu den Aufgaben der neuen Koordinierungsstelle gehört es aber nicht, strafbare Inhalte zu verfolgen. Hier bleiben die zuständigen Behörden verantwortlich, wie das Bundeskriminalamt, die Landesmedienanstalten und die Marktüberwachungsbehörden. Überdies sind Sonderzuständigkeiten unter anderem für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz sowie für den Bundesdatenschutzbeauftragten vorgesehen.

Der DSA trat zum 16. November 2022 in Kraft und gilt ab Mitte Februar in allen EU-Staaten.