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Juwelendiebstahl: Sachsen muss 300.000 Euro Anwaltskosten zahlen

Im Fall der gescheiterten Schadensersatzklage nach dem Dresdner Juwelendiebstahl 2019 muss der Freistaat Sachsen rund 300.000 Euro Anwaltskosten zahlen. Das geht aus der Antwort des Kulturministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt hervor, die am Dienstag in Dresden veröffentlicht wurde. Demnach entfallen rund 156.000 Euro auf eigene Anwaltskosten.

Zudem entstehen dem Freistaat Sachsen laut Ministerium fremde Anwaltskosten in schätzungsweise gleicher Höhe. Im April hatte das Landgericht Dresden die Schadensersatzklage des Freistaats Sachsen gegen die Sicherheitsfirma des Grünen Gewölbes abgelehnt. Die Mitarbeiter hätten in der Einbruchsnacht zwar Fehler gemacht, allerdings seien diese nicht die Ursache für den hohen Sachschaden gewesen, hieß es.

Wie aus der Antwort des Kulturministeriums zudem hervorgeht, sind jenseits der Schadensersatzklage keine weitere Prüfungen zu Ursachen des Sachschadens und zu möglichen verantwortlichen Behörden, Stellen und Personen erfolgt. Linken-Politiker Gebhardt kritisierte, dass „nicht einmal versucht wurde, intern die Frage zu klären, warum der Einbruch geschehen konnte“.

Weiter offen ist laut der Antwort des Kulturministeriums auch, wie hoch die Kosten für die Restaurierung der zum Teil zurückgegebenen und mitunter stark beschädigten Juwelen sind. Weil es sich nach wie vor um Beweismittel handelt, dürfen die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden die nach dem spektakulären Diebstahl zurückgekehrten Schmuckstücke zwar öffentlich präsentieren, aber nicht verändern.