Innenministerin Faeser will Regeln für Messer-Besitz verschärfen

Entsprechende Waffenrechtsänderungen wolle sie in Kürze vorlegen: Bundesinnenministerin Nancy Faeser will möglichst schnell Gesetzesverschärfungen gegen Messerangriffe erreichen.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD)
Innenministerin Nancy Faeser (SPD)Imago / Chris Emil Janßen

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will möglichst schnell Gesetzesverschärfungen gegen Messerangriffe erreichen. Die SPD-Politikerin sagte in Köln bei einem Besuch im Bundesamt für Verfassungsschutz: „Der Umgang mit Messern im öffentlichen Raum muss weiter eingeschränkt werden, um den Schutz vor Messerangriffen zu erhöhen.“ Mit Messern würden brutale Gewalttaten begangen, die schlimme Verletzungen nach sich zögen oder tödlich enden könnten, sagte Faeser.

Faeser zufolge soll künftig nur noch erlaubt werden, Messer bis zu einer Klingenlänge von sechs statt bisher bis zu zwölf Zentimetern mit sich zu führen. Zudem sprach sich die Ministerin für ein „generelles Umgangsverbot“ für gefährliche Springmesser aus. Das kommt einem Besitzverbot gleich. Entsprechende Waffenrechtsänderungen wolle sie in Kürze vorlegen, sagte Faeser. Zudem forderte sie stärkere Kontrollen: „Waffen- und Messerverbotszonen können und sollten von den Behörden vor Ort verhängt werden.“

Faeser will Verschärfungen für Umgang mit Messern unabhängig von Reform des Waffenrechts

Damit will Faeser gesetzliche Verschärfungen für den Umgang mit Messern unabhängig von der seit Anfang 2023 in internen Regierungsberatungen feststeckenden Reform des Waffenrechts durchbringen. Die Bundesländer haben ebenfalls eine Resolution zur Einschränkung von Messer-Attacken durch entsprechende schärfere Regeln in den Bundesrat eingebracht. Ein Sprecher Faesers sagte, die Ministerin wolle nun „im Schulterschluss“ mit den Ländern vorankommen.

Zur geplanten umfangreicheren Waffenrechtsreform erklärte der Sprecher, es handelte sich um einen Prozess, der Zeit in Anspruch nehme. Die regierungsinternen Abstimmungen liefen noch, einen neuen Stand gebe es nicht. In der Waffenrechtsnovelle von Anfang 2023 ist unter anderem vorgesehen, kriegswaffenähnliche, halbautomatische Schusswaffen für Privatleute zu verbieten. Sicherheitsbehörden halten die Verbreitung inzwischen für bedrohlich. Der Waffentyp wurde weltweit bei Amok- und Terrortaten verwendet, etwa bei den Anschlägen von Utøya in Norwegen und Christchurch in Neuseeland. Der private Besitz vollautomatischer Waffen ist in Deutschland bereits verboten.

Außerdem sollen Schreckschusspistolen und Armbrüste, wie sie bei Anhängern der „Reichsbürger“ besonders verbreitet sind, nur noch gegen einen Waffenschein erhältlich sein. Im Rahmen der Extremismus-Bekämpfung verfolgt Faeser außerdem das Ziel, entsprechenden Personen Waffenscheine leichter versagen oder entziehen zu können. Widerstand gegen Verschärfungen beim legalen Waffenbesitz kommt vor allem aus der FDP. Die Bundestagsfraktion lehnte zuletzt den Vorstoß der Bundesländer ab.