Waffenbesitzer sollen bei Gefährdungsverdacht Waffe abgeben

Nach dem Hamburger Amoklauf bei den Zeugen Jehovas plant Bundesinnenministerin Faeser eine weitere Verschärfung des Waffenrechts: Bei Verdacht auf Gefährdung soll die Waffe vorläufig abgeben werden.

Hamburgs Innensenator Andy Grote und Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf dem Weg zur Kranzniederlassung vor dem Königsreichssaal der Zeugen Jehovas
Hamburgs Innensenator Andy Grote und Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf dem Weg zur Kranzniederlassung vor dem Königsreichssaal der Zeugen JehovasImago / Hanno Bode

Nach dem Amoklauf mit acht Toten in einem Hamburger Gebetshaus der Zeugen Jehovas plant Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine weitere Verschärfung des Waffenrechts. Waffenbesitzer sollen künftig bei Verdacht einer Gefährdung die Waffe vorübergehend abgeben müssen, sagte Faeser dem Nachrichtenportal t-online. Während diese Hinweise genau geprüft würden, wäre eine möglicherweise gefährliche Person dann nicht mehr im Besitz legaler Waffen, sagte sie.

Außerdem soll Faesers Plänen zufolge der Zeitraum verlängert werden, der vor Erteilung einer Waffenbesitzkarte überprüft wird. Bislang werde fünf Jahre zurückgeschaut, ob jemand bei der Polizei etwa durch Gewalt aufgefallen sei, sagte Faeser. Künftig könnte der Zeitraum auf zehn zurückliegende Jahre erweitert werden. „Wir dürfen nicht erst nach so furchtbaren Taten wie jetzt in Hamburg die immer wieder gleiche Diskussion um Konsequenzen führen“, sagte die Ministerin.

Psychologisches Gutachten

Bereits im Januar hatte Faeser eine Reform des Waffenrechts angekündigt. Eine der wichtigsten geplanten Veränderungen ist die Verpflichtung, für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte ein psychologisches Gutachten vorzulegen. Bislang gilt das nur für unter 25-Jährige. Die Anschläge in Hanau und Hamburg seien mit legalen Waffen verübt worden, betonte Faeser. Da reiche die Gesetzeslage nicht aus.

Zu Internetrecherchen verpflichten

Ihr Ministerium prüfe derzeit, wie man Behörden zu Internetrecherchen verpflichten kann, wenn es entsprechende Hinweise auf Gefährdungen gibt, sagte Faeser. Im Fall des Hamburger Attentäters, der eine Versammlung der Zeugen Jehovas überfallen und sieben Menschen sowie am Ende sich selbst erschossen hatte, hatte die Polizei trotz Warnhinweisen im Vorfeld ein religiöses Wahnpamphlet des Mannes nicht genauer geprüft.