Initiative plant Volksbegehren für Genderverbot in Hamburg

Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich und Sternchen sind einer Hamburger Initiative ein Dorn im Auge. Ähnlich wie in Hessen und Bayern will sie ein Genderverbot in Behörden. Nun plant sie, weitere Unterschriften zu sammeln.

Zu einem möglichen Verbot von Gendersprache in Schulen und Behörden wird es in Hamburg voraussichtlich im Sommer ein Volksbegehren geben. Die Initiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ überreichte am Mittwoch einen entsprechenden Antrag an den Senat. Das Volksbegehren, die Vorstufe eines Volksentscheids, soll demnach im Juli beginnen. Der Senat ist laut Gesetz zur Durchführung verpflichtet. Zuletzt hatten die Länder Hessen und Bayern die Gendersprache in ihren Behörden verboten.

Die Hamburger Initiative möchte erreichen, dass öffentliche Einrichtungen eine Sprache verwenden, die sich nach den Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung richtet. Sie ist gegen die Verwendung von Kunstpausen und Sonderzeichen, die Menschen aller Geschlechter in die Sprache einbeziehen sollen. Stattdessen spricht sie sich für die Verwendung des grammatischen Maskulinums als geschlechtsübergreifende Form aus.

Im Gleichstellungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft war im November keine Mehrheit für den Gesetzesvorschlag der Initiative zustande gekommen. Abgeordnete der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der Linken brachten ihre Ablehnung zum Ausdruck – positiver äußerten sich CDU und AfD.

Zuvor hatte die Gruppe bereits mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt – und damit eine erfolgreiche Volksinitiative auf die Beine gestellt. In Hamburg ist das die erste von drei Stufen direkter Demokratie.

Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssten wenigstens fünf Prozent der wahlberechtigten Hamburger dem Gesetzesvorschlag innerhalb einer dreiwöchigen Frist aktiv zustimmen, das sind rund 66.000 Menschen. Sie müssten sich in Listen eintragen, die bei den Bezirks- und Ortsämtern ausliegen. Sollte die Hamburgische Bürgerschaft dem Volksbegehren nicht entsprechen, würde es im dritten und letzten Schritt zum Volksentscheid kommen. Dann würden alle Wahlberechtigten zur Abstimmung über den Vorschlag der Initiative aufgefordert.