Höcke-Prozess: Verteidigung fordert Freispruch

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wegen der mutmaßlichen Verwendung von Nazi-Parolen hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Monaten gefordert, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem soll Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Montag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Halle. Weiterhin forderte er, Höcke die Ausübung öffentlicher Ämter für zwei Jahre zu untersagen. Dies ist im Zusammenhang mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten gemäß dem Strafrechtsparagrafen 92a möglich.

Die Verteidigung forderte hingegen Freispruch für den Thüringer AfD-Chef. Höcke selbst sagte in seinem Schlusswort, er sei unschuldig, er habe keine Straftat begehen wollen. Zugleich warf er der Staatsanwaltschaft „Stimmungsmache“ gegen ihn vor und sprach von „vielen Indizien einer politischen Justiz“ in Deutschland. Ihm solle ein Maulkorb verpasst werden.

Die Verteidigung sprach von einer „Gespensterdebatte“ und argumentierte, es sei unklar, inwieweit es sich bei dem von Höcke angedeuteten Spruch „Alles für Deutschland“ um eine SA-Parole handele. Höcke kündigte an, bei einer Verurteilung in Revision gehen zu wollen, gegebenenfalls auch bis zum Europäischen Gerichtshof.

Höcke war wegen der erneuten Verwendung der verbotenen Parole der früheren Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten angeklagt worden. Laut Anklage rief er bei einer Parteiveranstaltung in Gera „Alles für“ und animierte das Publikum mit Gesten, „Deutschland“ zu ergänzen.