Haushalt: Hilfen für arme Kinder – Restriktionen beim Bürgergeld

Neben der Förderung von Investitionen sollen besonders arme Familien unterstützt werden. Dafür soll es für das Bürgergeld strengere Auflagen geben.

Die Ampel-Spitzen haben sich bei ihrer Einigung auf einen Entwurf für einen Bundeshaushalt auf Entlastungspaket für Familien mit Kindern verständigt. Für armutsgefährdete Kinder und Familien steigen die Mittel demnach um rund eine Milliarde Euro, wie die Spitzen am Freitag in Berlin mitteilten. Konkret soll der Sofortzuschlag für arme Kinder im Bürgergeld um fünf Euro erhöht werden. Zudem sollen Kindergeld und Kinderfreibetrag um den gleichen Betrag steigen. Laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will das Kabinett den Entwurf am 17. Juli auf den Weg bringen.

Weiter sollen im nächsten und im übernächsten Jahr jeweils zwei Milliarden Euro in die Verbesserung der Qualität von Kitas investiert werden. Anders als ursprünglich geplant soll es keine Kürzungen beim Bundesfreiwilligendienst, bei der Demokratieförderung sowie bei der Förderung politischer und kultureller Kinder- und Jugendarbeit geben.

Unterdessen heißt es mit Blick auf die Kindergrundsicherung, dass im Bundestag dazu die Verhandlungen weiter liefen. Aus den Verhandlerkreisen der Grünen heißt es dazu, dass durch die Einigung auch die finanzielle Grundlage für die Einführung der Kindergrundsicherung gelegt sei.

Die Kindergrundsicherung gilt als größte Sozialreform der Ampel-Koalition. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag für einkommensarme Familien sowie die Sozialleistungen für Kinder sollen gebündelt werden. Zur Verwaltung sollen die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit zum Familienservice ausgebaut werden. Die Einführung ist für das kommende Jahr geplant. Besonders in die Kritik geraten war der Aufbau des Familienservice als neuer Behörde. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind dafür 5.000 Stellen notwendig.

Zudem verständigten sich Scholz, Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) auf eine Reform des Bürgergelds. Mitwirkungspflichten sollen “vereinheitlicht, präzisiert und verschärft werden”, sagte Lindner. Es solle zudem Meldepflichten geben. Auch die Zumutbarkeitsregeln sollen weiter entwickelt werden. Die Karenzzeiten bei Schonvermögen sollen zudem halbiert werden.

Das Bürgergeld wurde 2023 eingeführt und trat an die Stelle der Hartz-IV-Regelungen. Derzeit beträgt die Höhe des Schonvermögens bei Alleinstehenden im ersten Jahr 40.000 Euro, zusätzlich sind 15.000 Euro pro weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft anrechnungsfrei. Die Karenzzeit, in der es nicht angetastet wird, liegt bei einem Jahr.

Lindner erklärte, es solle Anreize für eine längere Regelarbeitszeit geben, zudem kündigte er einen Steuerrabatt für ausländische Fachkräfte an, die in Deutschland arbeiten wollen.