Hamburgs Erzbischof vergleicht Grundgesetz mit Fußballsport

Die Abseits-Regel wird in der deutschen Verfassung nicht erklärt. Laut Hamburgs Erzbischof Stefan Heße gibt es zwischen Grundgesetz und Fußball aber andere inhaltliche Gemeinsamkeiten.

Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes an diesem Donnerstag vergleicht der katholische Hamburger Erzbischof, Stefan Heße, das Zusammenleben in Deutschland mit dem Fußballsport. “Was viele von uns am Fußball so begeistert, ist auch wichtig für unsere Demokratie”, schrieb Heße in einem Brief an seine Gläubigen, den das Bistum am Dienstag veröffentlichte. Teamgeist, Rücksichtnahme und alles zu geben, das seien Kernelemente des Fußballs. Genau auf diese Grundlagen käme es auch für das Zusammenleben in Deutschland an.

Außerdem erklärte Heße sich in seinem Brief dankbar für die Verfassung. “Das Grundgesetz spiegelt einen zentralen Wert meines christlichen Glaubens wider: Jeder Mensch verdient, allein weil er Mensch ist, ein uneingeschränktes Ja”, so Heße. Die Verfassung sei mehr als ein Gesetz. Sie gebe eine Vision für das Zusammenleben, auch für Europa.

Laut Heße sind zudem die im Grundgesetz garantierte Achtung der Menschenwürde oder Gleichberechtigung in der Welt keine Selbstverständlichkeit. “Diese Werte sind ein Schatz, den es zu bewahren und zu leben gilt”, so der Erzbischof. Dafür seien Politik, Rechtsprechung, aber auch die Menschen in ihrem täglichen Miteinander gefordert.

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 erlassen und trat zum 24. Mai in Kraft. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde es laut Präambel die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes.