Sie muss weiter warten: Im Streit um Visa für eine Afghanin und ihre Familie zur Einreise nach Deutschland hat die Bundesregierung erreicht, dass ihnen die Dokumente zunächst nicht erteilt werden müssen.
Die Bundesregierung muss einer afghanischen Familie, die eine Aufnahmezusage hatte, erst einmal keine Visa austeilen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag in Berlin. Es setzte damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Juli aus. So solle vermieden werden, dass Fakten vor einer endgültigen Entscheidung geschaffen würden. Diese solle voraussichtlich Ende August getroffen werden.
Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Im vorliegenden Fall geht es um Zusagen der Bundesregierung an eine Juradozentin und ihre 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten. Das Verwaltungsgericht hatte in erster Instanz im Eilverfahren entschieden, die Bundesregierung habe sich “durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden”. Von dieser freiwillig eingegangen Bindung könne sich Deutschland nicht lösen.
Das im Oktober 2022 gestartete Aufnahmeprogramm der Bundesregierung sollte besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht stellen. Aufgrund dieses Programms erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antragstellern im Oktober 2023 sogenannte Aufnahmezusagen. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes von Mitte Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. Betroffen davon sind nach den Angaben etwa Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben.