Gericht: Durchsuchung bei Journalisten war rechtswidrig

Die Durchsuchung der Wohnräume eines Journalisten, der 2023 von Demonstrationen am sogenannten Tag X in Leipzig berichtet hatte, sind nach Ansicht des Landgerichts rechtswidrig. Die Maßnahmen verletzten die Pressefreiheit und den Journalisten in seinen Rechten, teilte das Landgericht Leipzig am Mittwoch mit (2 Qs 2/24 jug).

Das Amtsgericht, das der Durchsuchung zugestimmt hatte, habe erkennbar „weder eine Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand der Pressefreiheit getätigt noch einfachste Nachforschungen angestellt“. Das Landgericht Leipzig rügte daher Amtsgericht und Staatsanwaltschaft wegen rechtswidriger Durchsuchung und Eingriff in die Pressefreiheit.

Der 19-jährige Journalist soll Fotos des Demonstrationsgeschehens vom 3. Juni 2023, dem sogenannten Tag X in Leipzig, auf seinem Twitterkanal und anderen Plattformen geteilt haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnräume sowie die Beschlagnahme von Handys, Laptops und Speichermedien.

Laut der Verteidigung verschwieg die Staatsanwaltschaft in dem Antrag, dass der junge Mann als Journalist tätig ist. Im Dezember wurden Wohnräume des Medienschaffenden untersucht und diverse Speichermedien, das Mobiltelefon und das Laptop beschlagnahmt.

Die Proteste am sogenannten Tag X waren eine Reaktion auf die Verurteilung von mutmaßlichen Linksextremisten. Das Oberlandesgericht in Dresden hatte am 31. Mai 2023 gegen eine Frau und drei Männer mehrjährige Haftstrafen unter anderem wegen Überfällen auf Neonazis verhängt.