Die Bundesregierung will ein Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghanen beenden. Wer allerdings schon eine Zusage erhalten hat, darf kommen. Das entschied nun ein Gericht.
Aufnahmezusagen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan sind weiter gültig: Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im Eilverfahren, dass die Bundesrepublik einer afghanischen Familie, die 2023 solch eine Zusage erhalten hatte, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen muss, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Bundesrepublik sei “durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmezusagen rechtlich gebunden”, hieß es zur Begründung.
Die Familie hält sich derzeit in Pakistan auf. Laut dem Gericht erfüllen die Antragsteller die Voraussetzungen für die Visumserteilung. Es seien keine Sicherheitsbedenken ersichtlich und ihre Identität sei geklärt. Zudem hätten sie glaubhaft gemacht, dass ihnen eine Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan drohe, wo sie mit Gefahr für Leib und Leben rechnen müssten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
Das im Oktober 2022 gestartete Bundesaufnahmeprogramm der Bundesregierung sollte besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren Familienangehörigen eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht stellen, wobei die Anzahl der vorgesehenen Aufnahmen begrenzt ist. Aufgrund dieses Programms erteilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Antragstellern im Oktober 2023 sogenannte Aufnahmezusagen. Daraufhin beantragten diese bei der deutschen Botschaft in Islamabad Visa für die Einreise. Dazu kam es bisher nicht.
Das Gericht führte aus, zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beenden oder fortführen wolle. Sie könne während dieses Entscheidungsprozesses insbesondere von der Erteilung neuer Aufnahmezusagen absehen. Von der freiwillig eingegangenen und weiter wirksamen Bindung, dass erteilte Zusagen gültig sind, könne sich Deutschland indes nicht lösen.