Erzbistum Köln: Früheres Priester-Pflegekind fordert Schmerzensgeld

Die Schmerzensgeldklage eines Missbrauchsopfers gegen einen bereits verurteilten katholischen Priesters wird voraussichtlich im Juni beginnen. Das Erzbistum Köln weist die Verantwortung zurück.

Der Erzbistum Köln muss sich voraussichtlich einem weiteren Prozess wegen sexuellem Missbrauch stellen
Der Erzbistum Köln muss sich voraussichtlich einem weiteren Prozess wegen sexuellem Missbrauch stellenImago / Sven Simon

Vor dem Landgericht Köln beginnt voraussichtlich Anfang Juni ein Verfahren, in dem die Missbrauchsbetroffene eines bereits verurteilten Priesters vom Erzbistum Köln ein Schmerzensgeld fordert. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, handelt es sich um eine Pflegetochter des ehemaligen katholischen Pfarrers Ue. Im Jahr 2022 wurde er vom Landgericht Köln wegen sexuellen Übergriffen in insgesamt 110 Fällen zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Klägerin, die im anstehenden Schmerzensgeld-Verfahren laut Medienberichten 850.000 Euro vom Erzbistum fordert, sagte damals als Zeugin gegen Ue. aus.

Sorgerecht übernahm mittlerweile verurteilter Pfarrer

Die 1966 geborene Klägerin im Schmerzensgeld-Verfahren war dem Zeitungsbericht zufolge in den 1970er Jahren von dem Diakon und späteren Kaplan Ue. aus einem Waisenhaus in Pflege genommen worden. Mit Genehmigung des damaligen Kölner Erzbischofs Kardinal Höffner hatte Ue. demnach auch das Sorgerecht übernommen.

In dem Strafprozess vor dem Landgericht Köln habe der Verurteilte die im Jahr 2022 mittlerweile verjährten Missbrauchstaten, einschließlich Vergewaltigungen, zugegeben. Zweimal sei die damals Jugendliche ungewollt schwanger geworden. Über sechs Jahre erstreckten sich die Missbrauchstaten. Die zweite Strafkammer sah es als erwiesen an, dass sich der Geistliche zwischen 1993 und 2018 an insgesamt neun Mädchen vergangenen hatte, unter ihnen auch drei Nichten.

Erzbistum Köln weist Forderung zurück

Wie die Zeitung und auch der WDR berichten, wird die Klägerin im Rahmen ihrer Schmerzensgeldforderung mit Widerstand rechnen müssen. Der Kölner Stadt-Anzeiger schreibt unter Berufung auf vorliegende Schriftsätze, dass das Erzbistum eine Verantwortung für die Missbrauchstaten des Priesters an der Pflegetochter zurückweise und darauf verweise, dass die Taten in der privaten Wohnung Ues. begangen worden seien und ein Zusammenhang mit kirchlichen Dienstpflichten nicht ersichtlich sei. Das Erzbistum äußerte sich auf Anfragen des Evangelischen Pressedienstes (epd) zunächst nicht.