Expertenkommission ist sich nicht einig

Die Urne zeitweise zuhause aufbewahren – das geht einem Teil der Expertenkommission zu weit. Sie geben ein Sondervotum ab.

Soll die Urne in die eigenen vier Wände?
Soll die Urne in die eigenen vier Wände?Harald Gebel / Pixelio

Schwerin. Uneinigkeit beim neuen Bestattungsgesetz: Sechs Mitglieder der Experten-Kommission „Bestattungskultur in Mecklenburg-Vorpommern“ haben ein Sondervotum zum Bericht an den Landtag für ein neues Bestattungsgesetz abgegeben. Sie lehnten die im Bericht vorgeschlagene zeitweise Aufbewahrung einer Urne in der Häuslichkeit ab, teilen die Unterzeichner mit. In ihrem Schreiben sprachen sie sich für einen freien Zugang aller Trauernden zur Ruhestätte des Verstorbenen aus. Das gewährleiste die Aufbewahrung in einer Privatwohnung nicht.

„Gerade das öffentliche Friedhofswesen garantiert das Besuchs- und Trauerrecht für jedermann, das in privilegierter Form für Familienangehörige gilt. Und zwar zu jeder Zeit und nicht nur nach Ablauf der zeitweisen Aufbewahrung“, heißt es in dem Brief. Die Unterzeichner des Sondervotums sind die Landtagsabgeordneten Sebastian Ehlers (CDU) und Christel Weißig (Freie Wähler/BMV), Klaus-Michael Glaser (CDU) vom Städte- und Gemeindetag, Cheick MBarek Kounta vom Zentralrat der Muslime in Deutschland, Landesrabbiner Yuriy Kadnykov und Claudia Schophuis vom Katholischen Büro Schwerin.

Störung der Totenruhe befürchtet

Nach Ansicht der Unterzeichner erschwert der Anblick der Asche im häuslichen Bereich die Möglichkeit, Abschied zu nehmen und ins Leben zurückzukehren. Darüber hinaus seien der Kontrollaufwand für eine ordnungsgemäße Bestattung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist und die damit erforderlichen bürokratischen Maßnahmen unverhältnismäßig. Ebenso könne es bei einer zeitweisen Aufbewahrung einer Urne zu Hause zu Konflikten mit dem Strafgesetzbuch kommen, insbesondere beim Straftatbestand „Störung der Totenruhe“.

Die Expertenkommission des Landtags für Bestattungskultur hat sich für eine Lockerung der Vorschriften ausgesprochen. Mit knapper Mehrheit empfahl die Kommission, die zeitweise Aufbewahrung einer Urne zu Hause vor der Bestattung zu erlauben. Der Zwang zur anschließenden Bestattung soll demnach aber bestehen bleiben.

Die Kirchen hatten bereits im Vorwege für eine Beibehaltung der Friedhofspflicht plädiert, denn nur ein offizieller Friedhof sichere die Totenruhe. Bestattungen auf Privatgrundstücken würden eine öffentliche Erinnerungskultur an Verstorbene nahezu unmöglich machen. Der Landtag in Schwerin soll in den kommenden Monaten abschließend über ein neues Bestattungsgesetz entscheiden. (epd)