Experten pochen auf Landesgesetz zum OGS-Rechtsanspruch in NRW

Vertreter aus Kommunen, Sozialverbänden und Gewerkschaften sprechen sich für die zügige Einführung eines Ausführungsgesetzes zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung an Grundschulen ausgesprochen. Nach der Verabschiedung des bundesweiten Gesetzes für einen Rechtsanspruch aller Schüler auf einen Platz im Ganztag bedürfe es nun auch der Umsetzung des Rechtsanspruchs in Nordrhein-Westfalen, erklärte die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen in einer schriftlichen Stellungnahme für die am Dienstag geplante gemeinsame Sitzung der Landtagsausschüsse für Schule sowie für Familie in Düsseldorf. Notwendig sei ein Ausführungsgesetz, das „landesweit einheitlich geltende Standards“ vorgibt.

Die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse war von den Fraktionen der SPD und der FDP beantragt worden. Sie werfen der nordrhein-westfälischen Landesregierung Versäumnisse bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS) vor.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW moniert, dass die Anfang März von der Landesregierung vorgelegten sogenannten fachlichen Grundlagen für ein Landesausführungsgesetz ab dem Schuljahr 2026/27 nicht ausreichend seien, um ein qualitativ hochwertiges Angebot zu gewährleisten. Es würden landesweit einheitlich gültige Standards benötigt – etwa im Hinblick auf die Mitarbeitenden und deren Qualifikation oder zum zeitlichen Umfang des Angebotes.

Auch der NRW-Landesbezirk der Gewerkschaft Ver.di unterstützt in seiner Stellungnahme an die Ausschüsse die Forderung nach einem Ausführungsgesetz zum OGS-Rechtsanspruch. Ministerialerlasse, die keine verbindlichen Aussagen zu den Standards in der OGS machen, reichten nicht aus. „Seit vielen Jahren gefährden wir aufgrund einer fehlenden auskömmlichen Finanzierung und der unzureichenden Rahmenbedingungen das Wohl und die Zukunft der Kinder in NRW“, mahnt der zuständige Arbeitskreis im Ver.di-Landesbezirk.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass der Ganztagsausbau nicht zulasten der Kommunen gehen dürfe. Bildung und Förderung für Kinder seien Aufgaben, die staatlich getragen und auskömmlich finanziert werden müssten. Die Vertreter der Kommunen kritisieren, dass es bislang an einer klaren Aussage vonseiten des Landes fehle, dass es tatsächlich ein Landesgesetz zur Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs geben werde. „Wir drängen seit Monaten auf eine finale Positionierung der Landesregierung“, betont die Arbeitsgemeinschaft.

Auch die in Düsseldorf ansässige Wübben-Stiftung Bildung unterstreicht in ihrer Stellungnahme die Notwendigkeit zur Einführung eines Landesausführungsgesetzes für den OGS-Rechtsanspruch. In einem solchen Gesetz seien klare Vorgaben für den Offenen Ganztag und die Kooperation zwischen Schulen, OGS-Trägern und außerschulischen Akteuren einzuführen. Damit könne „sukzessiv landesweit eine hohe Qualität der Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler“ gesichert werden.