EuGH stärkt Anspruch von Palästinensern auf Asyl

Eigentlich soll sich das Palästinenser-Hilfswerk der Vereinten Nationen um die Belange von Flüchtlingen kümmern. Was aber, wenn es im Gaza-Krieg diese Aufgabe nicht erfüllen kann?

Vor dem Hintergrund des Gaza-Kriegs hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Recht von Palästinensern auf Asyl in der EU gestärkt. Kriterium ist laut dem Urteil vom Donnerstag, ob das Palästinenserhilfswerk UNRWA seinen Schutzbefohlenen noch menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten kann. Wenn man davon nicht ausgehen kann, seien staatenlose Palästinenser in der EU als Flüchtlinge anzuerkennen, entschieden die Richter in Luxemburg.

Ein bulgarisches Gericht hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Anlass ist der Fall einer Palästinenserin aus Gaza, die 2018 mit ihrer Tochter illegal nach Bulgarien eingereist war und dort Asyl beantragte. Die Behörden lehnten das Gesuch und einen Folgeantrag ab mit der Begründung, dass die beiden im Gazastreifen nicht verfolgt gewesen seien und auf den Beistand durch UNRWA freiwillig verzichtet hätten.

Der EuGH stellte nun klar, dass Personen, die beim UNRWA registriert sind, grundsätzlich von der Anerkennung als Flüchtling in der EU ausgeschlossen seien; wenn aber das bulgarische Gericht zu der Auffassung komme, dass in Anbetracht der aktuellen Lebensbedingungen im Gazastreifen kein Schutz durch das Hilfswerk mehr gewährleistet sei, müsse ihnen der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden.

Der Gerichtshof erklärte, sowohl die Lebensbedingungen im Gazastreifen als auch die Fähigkeit des UNRWA, seine Aufgabe zu erfüllen, hätten sich im Zuge der Ereignisse vom 7. Oktober 2023 in noch nie dagewesener Weise verschlechtert.