EuGH-Generalanwalt: EU-Staatsangehörigkeit kann verloren gehen

Deutsche, die eine Staatsangehörigkeit außerhalb der EU annehmen, können nach Einschätzung am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ihre deutsche Staatsangehörigkeit und damit ihre Rechte als EU-Bürger verlieren. Eine Entscheidung in diesem Sinn schlug Generalanwalt Maciej Szpunar am Donnerstag in einem Fall vor, mit dem das Verwaltungsgericht Düsseldorf sich an den EuGH in Luxemburg gewandt hatte. Dabei geht es um zwei aus der Türkei stammende Ehepaare und einen Mann, die nach ihrer Einbürgerung in Deutschland aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden, diese aber kurze Zeit später wieder angenommen hatten.

In allen drei Fällen hatten Behörden in Wuppertal, Krefeld und Duisburg festgestellt, dass wegen des Wiedererwerbs eines türkischen Passes die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr bestehe. Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar verbietet das Unionsrecht nicht die Regelung eines EU-Mitgliedstaats, die vorsieht, dass Bürger ihre Nationalität in einem solchen Fall verlieren. Dies habe dann auch den Verlust ihres Status als Unionsbürger und der damit verbundenen Rechte zur Folge.

Das Votum des Generalanwalts ist nicht bindend, gilt dem EuGH aber als wichtige Orientierung bei seiner Entscheidung.