EU: Vereinfachtes Verfahren für Ukraine-Flüchtlinge hat sich bewährt

Das vereinfachte Verfahren für Geflüchtete aus der Ukraine besteht seit einem Jahr und hat sich bewährt, so die EU. Die Union hat es bereits verlängert.

Aus allen Teilen der Ukraine sind die Menschen vor dem Krieg geflohen
Aus allen Teilen der Ukraine sind die Menschen vor dem Krieg geflohenImago / Itar-Tass

Seit einem Jahr haben rund vier Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine einen besonderen Schutzstatus in der Europäischen Union bekommen. „Die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz war wesentlich, um den Ukrainern zu helfen. Dieses wertvolle Instrument sollte auch in Zukunft Teil unseres EU-Werkzeugkastens bleiben“, sagte der für Migrationsfragen zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas, in Brüssel: „Wir haben die größte Fluchtbewegung seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges gesehen.“

Die EU-Staaten hatten vor einem Jahr ein vereinfachtes Verfahren in Kraft gesetzt. Die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aus dem Jahr 2001 kam damit erstmalig zum Einsatz. Damit erhielten Ukrainerinnen und Ukrainer ohne aufwendiges Asylverfahren das Recht auf Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung, Gesundheitsversorgung und Unterkunft.

Die Richtlinie sieht Schutz für zunächst ein Jahr vor. Der Schutzstatus für Flüchtlinge aus der Ukraine wurde jedoch bereits bis März 2024 verlängert und kann noch bis 2025 ausgedehnt werden. „Wir stehen so lange an der Seite der Ukraine, wie es nötig ist“, versicherte Schinas.