EU-Gesetz über digitale Dienste ab Samstag vollständig gültig

Zum Schutz von Nutzerinnen und Nutzern vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen: Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union gilt ab sofort.

Besonders Jugendliche erfahren Hassrede im Netz
Besonders Jugendliche erfahren Hassrede im NetzImago / Panthermedia

Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union gilt von Samstag an vollständig in allen Mitgliedstaaten. Das Gesetz schreibt vor, dass Internet-Plattformen wie soziale Netzwerke und Onlinehändler Maßnahmen ergreifen müssen, um Nutzerinnen und Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen. Hass-Postings und Desinformation sollen schneller entfernt werden. Sehr große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU wie Facebook, Amazon oder Google haben dabei die meisten Pflichten.

Für die sehr großen Plattformen findet der DSA bereits seit dem 25. August 2023 Anwendung. Sie werden direkt von der EU-Kommission beaufsichtigt. Beschwerden gegen sehr große Online-Plattformen können Nutzerinnen und Nutzer seitdem per Mail an die Kommission richten.
Das Bundeskabinett hatte im Dezember ein nationales Digitale-Dienste-Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem das nationale Recht an den DSA angepasst wird. Es soll im Laufe des Frühjahrs gültig werden. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) tritt dadurch weitestgehend außer Kraft.

Kritik von „Hate Aid“: Aufsichtsbehörde wurde nicht rechtzeitig benannt

Die Beratungsorganisation „Hate Aid“ kritisierte, es komme gleich zum Start des DSA in Deutschland zu erheblichen Verzögerungen. Das liege daran, dass die deutsche Aufsichtsbehörde, die Bundesnetzagentur, nicht rechtzeitig offiziell benannt worden sei und so ihre Arbeit nicht pünktlich aufnehmen könne. Die Benennung werde voraussichtlich erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens Anfang Mai geschehen.

 

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Dieser Zustand führe zu großer Unsicherheit unter den Nutzenden und der Zivilgesellschaft, erklärte „Hate Aid“. Die Organisation spielte damit auf aktuell fehlende Meldemöglichkeiten für Verstöße von Plattformen an, die nicht als sehr groß gelten.

Der Rechts- und Medienwissenschaftler Mark Cole hatte in dieser Woche im Medien-Podcast „Läuft“ die Anpassungen der deutschen Rechtslage an die EU-Verordnung als „schwerste Nuss zum Knacken“ bezeichnet. Deutschland müsse als Föderalstaat mit einem „Auseinanderfallen der Aufsicht“ über Teilfragen klarkommen. Während die Bundesnetzagentur als koordinierende Stelle fungieren und Deutschland in einem europäischen Gremium vertreten solle, lägen Teilzuständigkeiten etwa für den Jugendmedienschutz bei den Landesmedienanstalten. Diese Konstruktion sei kompliziert, zwinge aber die unterschiedlichen Akteure, „in Zukunft viel enger zusammenzuarbeiten“.