Erzbistum erweitert Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Um die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt fortzusetzen, erweitert das Erzbistum Köln die „Stabsstelle Intervention“ zum 1. Juni zur „Stabsstelle Intervention und Aufarbeitung“. Die Aufgaben der bisherigen „Stabsstelle Aufarbeitung“ werden in der neuen Einheit integriert, wie das Erzbistum am Dienstag in Köln mitteilte. Unter der Leitung der Interventionsbeauftragten Katharina Neubauer werde sich dann ein achtköpfiges Team für die Interessen und den Schutz der Betroffenen einsetzen.

Ende Mai wird das auf drei Jahre angelegte Projekt zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt an Minderjährigen oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch kirchliche Mitarbeiter abgeschlossen, wie das Erzbistum ankündigte. Es war 2021 im Anschluss an die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens der Kanzlei Gercke Wollschläger initiiert worden. Eine wesentliche Konsequenz sei die Entwicklung und Umsetzung systemischer Maßnahmen, die einen besseren Umgang des Erzbistums mit sexualisierter Gewalt ermöglichen sollen.

„Wir führen das Thema Aufarbeitung in erweiterter Form im Generalvikariat fort und verankern es als beständige Aufgabe für das Erzbistum“, sagte Generalvikar Guido Assmann. Kardinal Rainer Maria Woelki sehe in dem Kampf gegen sexualisierte Gewalt eine „bleibende und dauerhafte Verpflichtung. Daher wird die Aufarbeitung auch weitergehen“.

Die Stabsstelle Intervention bearbeitet und koordiniert seit 2015 Meldungen wegen des Verdachts von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch kirchliche Mitarbeiter im Erzbistum. Mit der neuen Struktur könne die individuelle mit der institutionellen Aufarbeitung vereint und Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit Betroffenen und den daraus resultierenden Veränderungen im Erzbistum umgesetzt werden, hieß es. „Neben der institutionellen Aufarbeitung ist uns dabei besonders wichtig, Betroffene während ihres persönlichen Verarbeitungsprozesses kontinuierlich zu begleiten und zu unterstützen“, bekräftigte Katharina Neubauer.

Mit der Veröffentlichung des Rechtsgutachtens der Kanzlei Gercke-Wollschläger im März 2021 zum Umgang von Funktionsträgern mit Missbrauch durch Kleriker war die Leitung des Erzbistums Köln unter Druck geraten. Vor allem der 2017 gestorbene frühere Erzbischof Joachim Meisner, Amtsvorgänger von Kardinal Woelki, wird in dem Gutachten schwer belastet, das 24 Pflichtverletzungen bei 14 Aktenvorgängen auflistet. Der jetzige Hamburger Erzbischof Stefan Heße, der von 2006 bis 2014 Hauptabteilungsleiter Personalseelsorge und später Generalvikar in Köln war, wird im Zusammenhang mit elf Pflichtverletzungen bei neun Aktenvorgängen aufgelistet. Der Strafrechtler Gercke, der den Zeitraum 1975 bis 2018 untersucht hatte, sprach von chaotischen Zuständen in der Aktenführung. Auch hatte er eine Stärkung und Fortbildung von Mitarbeitern der Interventionsstelle angemahnt.