Der Satiriker Sebastian Hotz, bekannt als „El Hotzo“, ist am Mittwoch vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten vom Vorwurf der Billigung von Straftaten freigesprochen worden. Zu diesem Urteil kam das Gericht nach nur rund einstündiger Verhandlung. Bei den Äußerungen handele es sich offenkundig um Satire und sie seien ersichtlich nicht ernst gemeint, erklärte die Vorsitzende Richterin Andrea Wilms. Aus diesem Grund seien die Äußerungen nicht geeignet, „den öffentlichen Frieden zu stören“ (AZ: 235 Ds 57/25).
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro gefordert. Hotz war vorgeworfen worden, das versuchte Attentat auf den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump am 14. Juli 2024 auf der Plattform X in mehreren Beiträgen gebilligt zu haben. Der Satiriker postete nach dem Attentat sinngemäß, was „der letzte Bus“ und Trump gemeinsam hätten. Er gab sich selbst die Antwort: „leider knapp verpasst“. Im Anschluss kommentierte er noch darunter, er finde es „absolut fantastisch, wenn Faschisten sterben“.
Das Gericht habe „nicht über Geschmacksfragen“ geurteilt, erklärte Gerichtssprecherin Inga Wahlen nach der Verhandlung. Auch die Frage, was Satire darf, habe das Gericht nicht zu entscheiden. Es habe nur geklärt, ob es sich bei den Äußerungen von Hotz um Satire handelte und ob diese strafbar seien.
Ursprünglich hatte das Amtsgericht die Anklage gar nicht erst zugelassen. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde ein, welcher vom Landgericht Berlin stattgegeben wurde, da Hotz von seinem Privataccount aus die Beiträge veröffentlicht hätte, so die Begründung. Für die Anwältin von Hotz, Carolin Lütcke, war diese Einschätzung nach eigenen Worten „Realsatire“. Es sei abwegig, wie ein Landgericht dazu komme, dass es sich bei dem El Hotzo-Account um einen Privataccount handele. Die Instagram- und X-Accounts „El Hotzo“ haben insgesamt knapp zwei Millionen Follower.
Aufgrund von Hotz’ Beiträgen hatten mehrere Personen Strafanzeige gestellt. Laut Verteidigerin Lütcke seien viele davon aus dem rechten Spektrum gekommen, von Menschen, die „selbst strafrechtsrelevante Inhalte“ gepostet hätten.
Gerichtssprecherin Wahlen sagte, die Anzahl der eingegangenen Anzeigen sei für ein Urteil irrelevant. Auch die Popularität des Accounts „El Hotzo“ und die daraus resultierte öffentliche Diskussion würden keine Strafbarkeit begründen. Im Gegenteil seien Debatten in „der demokratischen Gesellschaftsordnung wünschenswert“, sagte Wahlen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen Berufung am Landgericht Berlin oder Revision beim Kammergericht einlegen.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte kurz nach dem umstrittenen Post die Zusammenarbeit mit Hotz beendet, der die Sendung „Theoretisch cool“ auf Radio Fritz moderiert hatte. Die Äußerungen seien „mit den Werten, für die der RBB einsteht, nicht vereinbar“, hieß es.
Bei dem Attentat auf Trump im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung im Bundesstaat Pennsylvania wurde der 79-Jährige durch einen Schuss leicht am Ohr verletzt, ein Zuschauer wurde getötet. Der 20-jährige Täter wurde erschossen.