Erleichterter Zugang zur Pflegeausbildung

Das Land Nordrhein-Westfalen erleichtert für Interessenten aus sieben nichteuropäischen Auslandsstaaten den Zugang zur Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen. Gemeinsam mit der Bezirksregierung Köln sei ein Verfahren für Schulabgänger mit bestimmten Abgangszeugnissen aus Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und aus der Ukraine erlassen worden, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Montag in Düsseldorf mit. Damit könnten Bewerber die Gleichwertigkeit ihres Schulabschlusses mit einem Schulabschluss der Sekundarstufe I ohne Einzelfallprüfung nachweisen. Für Bewerber aus Ländern, die nicht erfasst sind, können die Fachschulen eine Vorabanerkennung von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I beantragen.

Der demografische Wandel sowie der Arbeits- und Fachkräftemangel in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen erforderten neue Handlungsansätze und weniger Bürokratie, um auch zukünftig eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung mit Gesundheitsleistungen sicherzustellen, erklärte Laumann. Ein unentbehrlicher Baustein sei dabei auch die Anwerbung von interessierten Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland.

Voraussetzung für den Zugang zur generalistischen Pflegeausbildung in NRW ist der Nachweis einer zehnjährigen Schulbildung, wie das Ministerium erläuterte. Daneben müssen Bewerberinnen und Bewerber vor Ausbildungsbeginn ihre Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung sowie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Interessenten aus dem Ausland müssen ihren Schulabschluss anerkennen lassen, um eine Ausbildung in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf beginnen zu können. Dieses oftmals langwierige Verfahren konnte von den potenziellen Auszubildenden bislang nicht vom Ausland aus betrieben werden.