Diskriminierungen von Kriegsdienstverweigerern

Bonn – Die menschenrechtliche Situation von Kriegsdienstverweigerern stagniert in Europa. Zu diesem Ergebnis kommt der Jahresbericht des Europäischen Büros für Kriegsdienstverweigerung (EBCO).
Teils sei die Lage in Mitgliedstaaten des Europarates skandalös, erklärte der EBCO-Vorsitzende Friedhelm Schneider in Bonn. Er vertritt die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) in der europäischen Organisation. Kriegsdienstverweigerer müssen demnach in der Türkei und Griechenland mit Diskriminierungen rechnen.
Die Türkei ignoriere ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs von 2006, nach dem sie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gesetzlich regeln müsste. Griechenland sei wegen Verletzungen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung zuletzt mehrfach von den Vereinten Nationen abgemahnt worden. Die Glaubwürdigkeit der Menschenrechtsinstitutionen leide, so Schneider, wenn Urteile und Entschließungen nicht durchgesetzt werden könnten.
Problematisch ist die Situation laut EBCO auch für Kriegsdienstverweigerer in Asylverfahren, die vor Verfolgung geflohen sind. Je nachdem, in welchem europäischen Staat sie Asyl beantragten, würden sie „mal anerkannt, mal abgelehnt“. Es sei wichtiger denn je, fügte der EBCO-Vorsitzende hinzu, dass Nichtregierungsorganisationen und die Kirchen die Regierungen an ihre Verantwortung für den Schutz von Kriegsdienstverweigerern erinnerten.
Lichtblicke verzeichnet die Organisation eigenen Angaben zufolge in der Ukraine, wo ein Kriegsdienstverweigerer nach 18 Monaten aus der Haft entlassen wurde, und im kurdischen Kanton Cizre. Dort wird gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) gekämpft; das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde zuletzt anerkannt.
Kirchenvertreter haben das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Vergangenheit wiederholt unterstrichen. Die EU müsse es verbindlich gewährleisten, so ihre Forderung. KNA