Der Tanz um den Rundfunkbeitrag

Eine Überraschung ist die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nicht. Seit Monaten war bekannt, dass sie eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro empfehlen würde. Dies sei für die Beitragszahler nur eine Steigerung um nicht einmal ein Prozent pro Jahr, sie liege deutlich unter der aktuellen Inflationsrate, sagte der KEF-Vorsitzende Martin Detzel am Freitag.

Mit ihrer Empfehlung bleibt die Kommission auch deutlich unter dem Bedarf, den ARD, ZDF und Deutschlandradio im vergangenen Jahr angemeldet hatten. Hätte die Expertenkommission den von den Sendern angemeldeten Bedarf anerkannt, hätte der Rundfunkbeitrag um 1,58 Cent auf 19,94 Euro pro Monat ansteigen müssen. Dennoch werden die Ministerpräsidenten die moderate Erhöhung nicht einfach durchwinken. Einige von ihnen, allen voran Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU), haben schon vor Monaten angekündigt, dass sie einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht zustimmen werden.

Das Verfahren der Beitragsermittlung, das nicht von politischen Forderungen und Vorlieben geleitet oder beeinflusst sein soll, haben die Ministerpräsidenten und Länder, die sich so früh festgelegt haben, beschädigt. Zu befürchten ist, dass sich nun der Tanz um den Rundfunkbeitrag wiederholen wird, der bereits vor vier Jahren aufgeführt wurde.

Damals hatten sich die Ministerpräsidenten darauf geeinigt, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent ab Januar 2021 zu erhöhen, einzig Ministerpräsident Haseloff hatte sich bei der Abstimmung enthalten, im Dezember 2020 strich er die Abstimmung über den Rundfunkbeitrag im Landtag von Sachsen-Anhalt von der Tagesordnung. Damit war die Beitragserhöhung blockiert. Die Sender riefen daraufhin das Bundesverfassungsgericht an, weil sie einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung haben. Im Sommer 2021 wurde der Rundfunkbeitrag auf Beschluss der Karlsruher Richter auf 18,36 Euro erhöht.

Auch die KEF wies am Freitag wieder auf diesen Rechtsanspruch hin. Die Erhöhung sei erforderlich, damit ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren gesetzlichen Auftrag in seiner derzeitigen Form erfüllen könnten, sagte Detzel. Die Kommission schreibt: „Eine Abweichung von der Empfehlung ist von Verfassungs wegen nur in Ausnahmefällen und nur einvernehmlich durch alle Länder möglich. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden.“

Der KEF-Vorsitzende unterstrich, dass die Länder es in der Hand gehabt hätten, den Auftrag für die öffentlich-rechtlichen Sender im Medienstaatsvertrag neu zu formulieren: „Die politisch diskutierten Vorschläge zum zukünftigen Auftrag und der Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können erst dann von der Kommission in einer Beitragsempfehlung berücksichtigt werden, wenn diese konkret in einem Staatsvertrag der Länder geregelt sind.“

In den vergangenen vier Jahren haben die Länder genau das versäumt: Sie haben drei Medienstaatsverträge verabschiedet, in denen sie Auftrag und Struktur der Sender weitgehend unangetastet ließen. Es wurde viel von Reformen geredet, doch nicht einmal auf die Streichung von ein oder zwei Digitalkanälen konnten sich die Ministerpräsidenten einigen.

Wie sehr Standortinteressen die Medienpolitik dominieren, zeigte sich zuletzt wieder beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Dort trat Anfang des Jahres ein von den Ländern Berlin und Brandenburg verhandelter Staatsvertrag in Kraft, der dem RBB auferlegt, ein zusätzliches Regionalstudio in Cottbus zu eröffnen. Den Sender, der 49 Millionen Euro einsparen muss, kostet das 400.000 Euro.

Der KEF-Vorsitzende sagte denn auch, die Forderung der Länder an die Anstalten, weitere Einsparungen zu realisieren, komme „zum falschen Zeitpunkt, also zu spät“.