Das Stichwort: Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk

Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland gehören die ARD mit ihren neun Landesrundfunkanstalten sowie das ZDF und Deutschlandradio. Im Grundgesetz regelt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 unter anderem, dass der Staat die Rundfunkfreiheit gewährleisten muss. Daraus wird die Verantwortung der Öffentlich-Rechtlichen abgeleitet als Garant für eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung.

Medienpolitik ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Sie tauschen sich in der Rundfunkkommission aus und legen rechtliche Leitplanken für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Staatsverträgen fest. Diese müssen von allen 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten unterzeichnet und von allen 16 Landesparlamenten ratifiziert werden. Rheinland-Pfalz koordiniert traditionell die Rundfunkkommission.

Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird in solchen Staatsverträgen festgelegt. Es gibt aber Vorgaben: So hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass es eine Grundversorgung geben muss, zu der Information, Unterhaltung und Kultur gehören.

Der Karlsruher Rechtsprechung zufolge gehört zur Rundfunkfreiheit ferner die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten. Eine wichtige Rolle hat dabei die 1975 gegründete Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) mit Sitz in Mainz. Sie spricht Empfehlungen für den Rundfunkbeitrag aus, die Länder entscheiden, ob sie dem folgen. Es gibt aber nur wenige zulässige Abweichungsgründe. Kritik am Programm gehört nicht dazu.

Kontrolliert werden die Öffentlich-Rechtlichen durch verschiedene Aufsichtsgremien. Es gibt die Rundfunkräte, die staatsfern agieren und die Interessen der Allgemeinheit vertreten sollen. Beim ZDF heißt der Rundfunkrat Fernsehrat. Die gesellschaftliche Vielfalt soll sich in den Gremien durch ihre Mitglieder widerspiegeln. Der Verwaltungsrat, der insbesondere Verwaltung und Finanzen kontrolliert, wird überwiegend vom Rundfunk- beziehungsweise Fernsehrat gewählt.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gilt als reformbedürftig. Von der Rundfunkkommission beauftragte Experten, der Zukunftsrat für ARD und ZDF, empfehlen eine umfassende Reform. Eine zentralisierte Leitung soll das regionale Angebot stärken und Einsparungen ermöglichen. Anlass der Einsetzung des Zukunftsrats war unter anderem die Affäre beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), der aufgrund von Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung im Sommer 2022 in eine tiefe Krise geraten war.