Evangelische Kirche: Ursprung, Mitglieder, Gremien

Wann wurde die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) eigentlich gegründet? Wer leitet die EKD? Und wie werden Entscheidungen getroffen? Wir geben einen Überblick.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchenepd-bild/ Heike Lyding

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen in der Bundesrepublik mit rund 19,7 Millionen Protestanten. Wichtigste Leitungsgremien sind die EKD-Synode mit 128 Mitgliedern, die Kirchenkonferenz mit Vertretern der Landeskirchen sowie der aus 15 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Rat. Ratsvorsitzende war bis vor Kurzem die westfälische Präses Annette Kurschus. Nach ihrem Rücktritt übernimmt zunächst Bischöfin Kirsten Fehrs das Amt. 

Wie ist die EKD organisiert?

Die EKD wurde 1945 als Zusammenschluss lutherischer, reformierter und unierter Landeskirchen ins Leben gerufen. Die einzelnen Landeskirchen sind selbstständig, die EKD koordiniert jedoch das einheitliche Handeln. Ihre Aufgaben liegen vor allem bei Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirche und bei den Beziehungen zu den Partnerkirchen im Ausland. Zudem ist die EKD zuständig für die Herausgabe der Lutherbibel und des Gesangbuchs. Sie veröffentlicht regelmäßig Denkschriften zu ethischen, sozialen, politischen und theologischen Themen.

Die Teilung Deutschlands hatte 1969 auch für die evangelische Kirche eine organisatorische Trennung zur Folge. Nach der politischen Wiedervereinigung schlossen sich 1991 die evangelischen Kirchen in Ost- und Westdeutschland wieder zusammen. Anfang 2007 wurde eine Strukturreform wirksam, die auf eine enge Verzahnung der Organe und Dienststellen von EKD und konfessionellen Zusammenschlüssen der Lutheraner und Unierten abzielt. Seit 2009 tagen daher EKD-Synode, die lutherische Generalsynode und die Vollkonferenz der unierten Kirchen zeitlich und personell verzahnt am gleichen Ort.

Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) und Union Evangelischer Kirchen (UEK)

Unter dem Dach der EKD gibt es zwei konfessionelle Bünde: In der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) sind sieben lutherische Landeskirchen mit zusammen rund 7,8 Millionen Gläubigen verbunden. Die Union Evangelischer Kirchen (UEK) wird von zwölf Landeskirchen gebildet, zu denen mehr als zehn Millionen Christen gehören. Diese überwiegend unierten Kirchen gingen aus dem Zusammenschluss reformierter und lutherischer Kirchen im 19. Jahrhundert in Preußen und anderen deutschen Ländern hervor. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) ist Mitglied in beiden Bünden.

Seit einigen Jahren verzahnen die EKD und die beiden konfessionellen Zusammenschlüsse ihre Organe und Dienststellen miteinander, um Kräfte zu bündeln und Doppelstrukturen zu vermeiden. Das sogenannte Verbindungsmodell wurde 2007 wirksam. Seit 2009 tagen die Kirchenparlamente von Lutheranern und Unierten sowie die EKD-Synode jeweils örtlich und zeitlich verbunden sowie personell verzahnt. Auf der Synode 2016 stimmten die Delegierten auch für die Zusammenführung der drei Kirchenämter in Hannover.

Eine Vertiefung der gemeinsamen theologischen Arbeit soll überdies zu einer stärkeren evangelischen Profilierung führen, ohne die Bekenntnisunterschiede zwischen lutherischen, reformierten und unierten Christen in Deutschland zu verwischen. Die Vereinbarungen betreffen die Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung zwischen den Kirchenbünden zum Beispiel in den Bereichen Theologie, Liturgie und Ökumene sowie Rechtsangleichungen wie bei den Pfarrdienstgesetzen.

Welche Gremien gibt es in der EKD?

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) verfügt über drei Gremien: die Synode, die Kirchenkonferenz und den Rat. Synode und Rat sind nach der Verfassung gleichrangige Gremien, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben ausgestattet. Die Kirchenkonferenz spiegelt den föderalen Aufbau des deutschen Protestantismus in 20 Landeskirchen wider.

  • Synode: Das Kirchenparlament repräsentiert die evangelischen Christen in Deutschland. Die EKD-Synode besteht aus 128 Mitgliedern. Davon werden für eine Amtszeit von sechs Jahren 100 durch die Synoden der 20 Landeskirchen gewählt, 28 Synodale beruft der Rat, zumeist Personen des öffentlichen Lebens und kirchlicher Werke. Maximal die Hälfte der Kirchenparlamentarier dürfen Theologen sein. Seit 2021 sollen mindestens 20 der 128 Synodalen am 1. Januar des Jahres, in dem die Amtszeit der Synode beginnt, zwischen 18 und 26 Jahren jung sein.
    Geleitet wird die EKD-Synode von einem Präsidium, dem ein oder eine Präses vorsitzt. Aufgabe der Synode, die in der Regel einmal jährlich zusammentritt, ist es, die Arbeit der EKD und kirchliche Fragen zu beraten. Dazu gehören Beschlüsse über den EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Kundgebungen für die Öffentlichkeit. Zusammen mit der Kirchenkonferenz wählt die EKD-Synode den Rat und aus dessen Mitte den Ratsvorsitzenden.
  • Rat: Er ist das mit einer „Regierung“ vergleichbare Leitungsgremium. „Soweit die Befugnisse nicht anderen Organen beigelegt sind, ist er für alle Aufgaben der EKD zuständig“, bestimmt die Kirchenverfassung. Von den 15 Mitgliedern des Rates werden 14 gemeinsam von der Synode und der Kirchenkonferenz für sechs Jahre gewählt. Dabei ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die oder der Synodenpräses ist automatisch Ratsmitglied. Aus der Mitte des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz gemeinsam den Ratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. In der Praxis vertritt der oder die Ratsvorsitzende die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit.
  • Kirchenkonferenz: Ihr gehören je zwei Vertreter aus den Kirchenleitungen der 20 Landeskirchen an. In der Regel sind das der leitende Geistliche und der leitende Jurist einer Landeskirche. Die Kirchenkonferenz ist das mit dem Bundesrat vergleichbare Organ, mit dem die Landeskirchen direkt Einfluss nehmen, etwa indem sie an der Gesetzgebung und der Ratswahl mitwirkt. Den Vorsitz in der Kirchenkonferenz, die in der Regel viermal im Jahr zusammentritt, hat stets der oder die Ratsvorsitzende.