Das Stichwort: EU-Lieferkettengesetz

Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte sowie auf Schädigungen der Umwelt zu überprüfen und dagegen vorzugehen. Auch müssen Konzerne einen Plan verabschieden, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar ist.

In Deutschland gilt bereits seit 2023 ein Lieferkettengesetz. Beide Regelungen gelten für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Dabei greift die EU-Richtlinie allerdings erst ab einer jährlichen Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro, das deutsche Gesetz gilt unabhängig vom Umsatz. Außerdem ermöglicht das EU-Gesetz einzelnen Personen, die durch die Unternehmen zu Schaden kamen, zivilrechtlich dagegen vorzugehen.

Während der Verhandlungen wurde das EU-Gesetz abgeschwächt. In einem früheren Entwurf sollte das Regelwerk etwa bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro gelten.

Eine politische Einigung auf das EU-Lieferkettengesetz gab es bereits im Dezember. EU-Kommission, EU-Parlament und Mitgliedsstaaten hatten sich im sogenannten Trilog-Verfahren darauf verständigt. Im April verabschiedete das EU-Parlament das Gesetz. Nach der finalen Zustimmung im Rat am Freitag haben die Mitgliedsstaaten nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übersetzen.

Die Ampelkoalition hatte bis zuletzt über die Position Deutschlands zum EU-Lieferkettengesetz gestritten. Wegen des Widerstands der FDP enthielt sich die Bundesregierung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten im März. Es war unklar, ob es unter den EU-Ländern noch eine ausreichende Mehrheit für das Vorhaben geben wird.

Menschenrechtler und Umweltschützer begrüßen das EU-Lieferkettengesetz. In der Wirtschaft stößt das Vorhaben auf ein eteiltes Echo. Verbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie befürchten mehr bürokratischen Aufwand. Einzelne Unternehmen hatten die Richtlinie jedoch befürwortet, unter anderem weil dadurch für europäische Konzerne die gleichen Regeln gelten.