Christliche Privatschule will Zwangsschließung nicht hinnehmen

Die Dietrich Bonhoeffer Internationale Schule (DBIS) in Laichingen bei Ulm geht mit juristischen Mitteln gegen ihre Zwangsschließung durch das Regierungspräsidium Tübingen vor. Beim Verwaltungsgericht Sigmaringen habe man ein Eilverfahren angestrengt, sagte Schulleiter Jonathan Erz am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Regierungspräsidium hatte Anfang September verfügt, dass die Schule zu schließen und ihre Internetseite aufzugeben ist.

Kern der Auseinandersetzung ist das von der christlichen Schule praktizierte dezentrale Lernen. Präsenzunterricht findet in der Regel nur an einem Tag pro Woche statt, die übrige Zeit lernen die Kinder online von zu Hause aus. Hausunterricht ist aber in Deutschland – im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern – verboten. In Baden-Württemberg hatte zuletzt der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim 2021 entschieden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht nicht durch Unterricht in den eigenen vier Wänden erfüllt werden kann.

Schulleiter Jonathan Erz kritisiert das Vorgehen der Behörden scharf. Die Unterlassungsverfügung des Regierungspräsidiums sei erst eine Woche vor Schuljahresbeginn eingegangen. So hätten die Familien der 30 betroffenen Schülerinnen und Schüler keine Chance mehr gehabt, sich nach einer anderen Privatschule umzusehen. Zudem bezweifle er, dass der Betrieb einer Ergänzungsschule einfach verboten werden könne. Doch halte sich die DBIS an die Verfügung, weil man weiterhin an den Rechtsstaat glaube.

Das Regierungspräsidium hält die Laichinger Form einer Ergänzungsschule für rechtswidrig. Eigentlich handele es sich um eine genehmigungspflichtige Ersatzschule, da sie von schulpflichtigen Kindern besucht werde und während der üblichen Unterrichtszeiten von Regelschulen Bildungsinhalte vermittele, die auf einen allgemeinbildenden Schulabschluss vorbereiten, heißt es in einer Stellungnahme vom Freitag. Die Behörde verweist auf zurückliegende Gerichtsurteile und kritisiert besonders, dass es für Kinder keine Lernräume gebe, die der „unmittelbaren Kontrolle der Eltern“ entzogen sind, da die Schüler entweder zu Hause lernten oder in beim Präsenztag in Begleitung ihrer Eltern kämen.

Laut Rechtsanwalt Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei der internationalen „Allianz zur Verteidigung der Freiheit“ (ADF) in Wien, hat Deutschland „eines der restriktivsten Bildungssysteme der Welt“. Leidtragende seien die Kinder und ihre Familien, deren geschätzte Schule zur Schließung gezwungen worden sei. Böllmann hatte im Mai die Klage gegen die Nichtgenehmigung von zwei Laichinger Ersatzschulen, die ebenfalls dezentrales Lernen praktizieren wollen, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht.

Die DBIS arbeitet seit 2014 nach dem sogenannten Uracher Plan, an dem unter anderem der frühere Bildungsdezernent der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Werner Baur, mitgearbeitet hat. Die Kinder lernen dezentral, müssen sich aber einer zentralen Abschlussprüfung stellen. (2517/20.10.2023)