Buß- und Bettag

Der Buß- und Bettag am Mittwoch ist ein evangelischer Feiertag, der zur Besinnung auf eigene Schuld, zu innerer Einkehr, Buße, Umkehr und Neuorientierung aufruft. Er war bis 1995 in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag, wurde dann aber als freier Tag abgeschafft als Beitrag zur Finanzierung der Pflegeversicherung.

Heute ist er nur noch in Sachsen arbeitsfrei. In Bayern haben die Schüler keinen Unterricht, während die Lehrer den Tag in der Regel für Fortbildungen nutzen.

Bußzeiten gab und gibt es in fast allen Religionen der Welt. Dabei sollen häufig Notsituationen und mögliche Strafen Gottes durch eine gemeinsame Besinnung auf Schuld abgewendet werden. In Deutschland wurden Bußtage seit dem Mittelalter beispielsweise in Zeiten von Pestseuchen anberaumt. Auch im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) und angesichts der Türkenkriege setzten Kirchen und weltliche Macht immer wieder regionale Bußtage fest.

Noch im 19. Jahrhundert gab es in den evangelischen Gebieten Deutschlands mehr als 40 regional unterschiedliche Bußtage. Die Festlegung des Buß- und Bettags deutschlandweit auf den Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres geht auf die Initiative der Eisenacher Kirchenkonferenz im Jahr 1852 zurück. Sie wurde jedoch erst 1934 durchgesetzt, ehe die Nationalsozialisten den Feiertag 1939 auf einen Sonntag verlegten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag wieder auf einen Mittwoch im November verlegt.