Buschmann will Selbstbestimmungsgesetz nicht ändern

Grundlegend will der Justizminister das Selbstbestimmungsgesetz nicht überarbeiten. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung hat Nachbesserungen gefordert.

Bundesjustizminister Marco Buschmann
Bundesjustizminister Marco BuschmannImago / Ipon

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Forderungen, das Selbstbestimmungsgesetz grundlegend zu überarbeiten, eine Absage erteilt. „Das Selbstbestimmungsgesetz wird nur ein Erfolg, wenn es breite gesellschaftliche Akzeptanz findet. Deshalb stehe ich auch zu der Bestimmung über das Hausrecht“, sagte er dem Berliner Tagesspiegel. Über Details könne noch geredet werden, aber: „Für eine grundlegende Anpassung sehe ich keinen Anlass.“ Das Gesetz sei ein „Riesenfortschritt für die Betroffenen“, sagte Buschmann.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz ablösen. Erwachsenen soll die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Bislang muss darüber ein Gericht entscheiden. Zudem müssen zwei ärztliche Gutachten beigebracht werden, was von Betroffenen durch die intimen Befragungen als entwürdigend empfunden wird.

Recht auf respektvolle Behandlung

Zuvor hatte der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, der gleichzeitig Parlamentarischer Staatssekretär im Familienministerium ist, Nachbesserungen gefordert. In einem Brief an das Familienministerium und das Justizministerium forderte er „dringend“ eine „Überarbeitung“. Es sei erklärtes Ziel des Gesetzesvorhabens, das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen. „Dem entgegen stehen einige Passagen im Normtext sowie vor allem in der Begründung, die unnötigerweise den Geist des Misstrauens atmen und bei denen, die es betrifft, Ängste auslösen“, heißt es in dem Brief.