Selbstbestimmungsgesetz: „Es geht nicht um Geschlechtswahl nach Laune“

Die Kritik am Entwurf des neuen Selbstbestimmungsgesetz ist inhaltlich nicht sinnvoll. Das betont der Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl. Das bisherige Gesetz gilt als diskriminierend.

Familienministerin Lisa Paus (6.v.l.) nimmt an einer Kundgebung für Trans-Rechte teil
Familienministerin Lisa Paus (6.v.l.) nimmt an einer Kundgebung für Trans-Rechte teilImago / IPON

Der Berliner Sozialethiker Andreas Lob-Hüdepohl hat den Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz verteidigt. Es gehe dabei gerade nicht um eine freie Geschlechtswahl nach Lust und Laune, betonte er in der Herder Korrespondenz.

Der Entwurf für ein solches Gesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung und soll in Kürze vom Bundeskabinett beraten werden. Inhaltlich geht es um eine unbürokratische Änderung des Geschlechtseintrags. Es geht bei der Reform nicht um geschlechtsangleichende Operationen.

Altes Gesetz ist diskriminierend

Das neue Gesetz soll das über 40 Jahre alte Transsexuellengesetz ablösen. Dieses wird von Betroffenen als diskriminierend empfunden, weil beim Einholen psychiatrischer Gutachten auch sehr intime Fragen gestellt werden.

Lob-Hüdepohl fügte hinzu, manche Details des Gesetzentwurfs könnten noch klärungsbedürftig sein. Es dürfe aber nicht sein, dass ein von Kritikern befürchteter Missbrauch die Reform selbst verhindere. „Die unabhängige Erklärung ist ein selbstbewusster Akt der Anerkennung eines höchstpersönlichen Faktums“, so der Sozialethiker.

Kritiker geben an zu befürchten, dass Männer sich über die niedrigschwellige Erklärung ihrer nichtmännlichen Geschlechtsidentität Zutritt zu Schutzräumen besonders vulnerabler Gruppen wie Frauenhäuser verschaffen können.