Buschmann: Selbstbestimmungsgesetz kommt bald in den Bundestag

Erwachsenen soll die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz könnte schon bald kommen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP)Imago / IPON

Laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wird das geplante Selbstbestimmungsgesetz vermutlich im Herbst vom Bundeskabinett verabschiedet. Der Entwurf für das Gesetz solle „zügig nach der Sommerpause“ beschlossen werden, sagte Buschmann der Düsseldorfer Rheinischen Post; „Der Bundestag soll endlich über das Gesetz beraten können.“ Er rechne mit einer lebhaften Debatte.

Amtliche Änderung des Geschlechts leichter machen

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz ablösen. Erwachsenen soll die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister künftig durch eine einfache Erklärung beim Standesamt möglich sein. Bislang muss darüber ein Gericht entscheiden.

Zudem müssen zwei ärztliche Gutachten beigebracht werden, was von Betroffenen durch die intimen Befragungen als entwürdigend empfunden wird. Die Besserstellung von Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweiche, werde nicht zulasten anderer gehen, betonte der Minister.