Bundestag stimmt für E-Rezept und elektronische Patientenakte

Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll im kommenden Jahr flächendeckend eingeführt werden und die elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte Anfang 2025 standardmäßig bereitstehen. Der Bundestag machte am Donnerstag mit der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen den Weg dafür frei und verabschiedete das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ und das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“. Die Union enthielt sich, da ihr die Regelungen nicht weit genug gehen. Die AfD stimmte unter anderem wegen Bedenken beim Datenschutz dagegen. Kritik übten auch Linken-Abgeordnete.

Die Gesetze ermöglichen eine weitreichende Digitalisierung des Gesundheitswesens. Damit soll unter anderem die Zettelwirtschaft beendet und Bürokratie abgebaut werden. Außerdem sollen der Wissenschaft und der Pharmaforschung künftig mehr Gesundheitsdaten zur Verfügung stehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem „Quantensprung“ hin zu einer „besseren, effizienteren Medizin“. Die Regelungen sollten Daten zusammenführen und unnötige Untersuchungen vermeiden. Sie führten zu deutlichen Verbesserungen bei allen Patienten, besonders bei chronisch Kranken.

Das Gesetz sieht vor, dass Versicherungen digitale Patientenakten standardmäßig für jeden Patienten anlegen – außer, er widerspricht ausdrücklich. Damit gilt die sogenannte Opt-out-Regelung. Die ePA soll digitale Medikationsübersichten, Arztbriefe sowie Röntgen- und Laborbefunde speichern. Damit sollen Mehrfachuntersuchungen vermieden und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten frühzeitig erkannt werden. Das Management der ePA liegt künftig in Patientenhand: Die Versicherten können dann Ärzten denn Zugriff auf die Daten gewähren oder verweigern. Bei einem Wechsel der Krankenkasse sollen sie die Daten mitnehmen können. Ferner sollen medizinische Sprechstunden, Sitzungen in der Psychotherapie und Pflegebegutachtungen per Video ermöglicht werden.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz will der Gesetzgeber der Wissenschaft den Zugang zu Daten erleichtern und den Forschungsstandort Deutschland stärken. Patienten können in ihrer Patientenakte aber einer Weitergabe ihrer Daten widersprechen.

Die Frage der Datennutzung war der strittigste Punkt in der 70-Minütigen Debatte. Christina Baum (AfD) warnte vor einem „gläsernen Menschen“. Ates Gürpinar (Die Linke) befürchtet eine Weitergabe intimster Daten.

Die Union unterstützte die Vorhaben, sah aber die Möglichkeiten der Digitalisierung nicht ausgeschöpft. Der CDU-Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel (CDU) verwies etwa auf verpasste Chancen der Telemedizin. Er verlangte zugleich mehr Unterstützung der Ärzte im ambulanten Bereich. Die Union kritisierte wie die Linke eine fehlende Definition der Gemeinwohlorientierung bei der Datennutzung. Hier gebe es sehr unterschiedliche Interessen etwa von Pharmaindustrie und Ärzten.