In Deutschland wird das Kiffen erlaubt

Erwachsene dürfen in Deutschland bald begrenzte Mengen Cannabis besitzen. Im Bundestag sorgt die teilweise Legalisierung noch einmal für eine heftige Debatte.

Der Bundestag hat das Cannabis-Gesetz beschlossen
Der Bundestag hat das Cannabis-Gesetz beschlossenImago / Bihlmayerfotografie

Nach einer turbulenten Debatte hat der Bundestag die Teilfreigabe von Cannabis für Erwachsene beschlossen. Das Parlament stimmte in Berlin in namentlicher Abstimmung mit einer deutlichen Mehrheit der Ampel-Koalition und Stimmen aus den Gruppen der Linken und des BSW für das Cannabis-Gesetz. 407 Abgeordnete stimmten mit Ja, 226 lehnten das Gesetz ab. Bei 637 abgegebenen Stimmen gab es vier Enthaltungen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) warb noch einmal für das Cannabis-Gesetz. Er sei selbst jahrelang ein Gegner der Legalisierung gewesen. Diese Entscheidung falle vielen nicht leicht, sagte er mit Blick auf die Nein-Stimmen auch aus den eigenen Reihen. Aber sie sei richtig: „Wir legalisieren den Eigenkonsum, wir schaffen eine Alternative zum Schwarzmarkt, und wir klären auf über die Gefahren von Cannabis“, sagte Lauterbach. Das Zurückdrängen des Schwarzmarkts werde zu einem sinkenden Konsum bei Jugendlichen führen, sagte Lauterbach.

Ab Juli kommen die Cannabis-Clubs

Das Gesetz sieht vor, dass vom 1. April an Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 50 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch besitzen dürfen. Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen wird erlaubt. Von Juli dieses Jahres an soll der gemeinschaftliche Anbau in Cannabis-Clubs ermöglicht werden, aus dem die Mitglieder begrenzte Mengen beziehen dürfen. Für die Clubs und den öffentlichen Konsum gibt es zahlreiche Regeln. Die Innenminister der Bundesländer halten sie für nicht praktikabel. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Die Länder können es verzögern, aber nicht verhindern.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, und seine Fraktionskollegin Simone Borchardt (beide CDU) warfen der Koalition vor, sie riskiere mit der Freigabe, den Konsum unter Jugendlichen zu erhöhen. Alle Fachleute warnten vor dieser Entwicklung, sagten Sorge und Borchardt. Das Gesetz sei „ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt“. Auch der AfD-Gesundheitspolitiker Jörg Schneider warnte, die Legalisierung werde zu einer steigenden Nachfrage nach illegalem Cannabis führen.

Der Bundestag hat das Cannabis-Gesetz beschlossen
Der Bundestag hat das Cannabis-Gesetz beschlossenImago / Political Moments

Die Gesundheitspolitikerin der SPD, Heike Baehrens, brachte den Konflikt auf die Formel: „So wie es die Union an die Wand malt, darf es nicht werden – aber so wie es läuft, darf es nicht bleiben.“ Zwischen 4,5 und knapp fünf Millionen Menschen in Deutschland konsumierten gelegentlich oder regelmäßig Cannabis. „Wir erkennen diese Realität an“, sagte Baehrens. Was wirklich bekämpft werden müsse, sei der Schwarzmarkt, nicht erwachsene Konsumenten: „Ihr seid für uns keine Kriminellen“, sagte die SPD-Politikerin.

Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), erklärte, nicht die Union, sondern die Ampel-Koalition stärke den Gesundheits- und Jugendschutz. Der Union warf sie vor, sie wolle „alles so lassen, wie es ist“, obwohl jeder wisse, welche Gesundheitsgefahren durch verunreinigtes Cannabis vom Schwarzmarkt drohten.

Linke: Ampel ist eingeknickt

Ates Gürpinar von der Linken wandte sich nicht nur vehement gegen die Union, sondern warf zugleich der Ampel-Koalition vor, vor der Kritik der Liberalisierungsgegner eingeknickt zu sein. Aus der geplanten umfassenden Liberalisierung sei eine engstirnige Entkriminalisierung geworden, bilanzierte Gürpinar. Er forderte Lauterbach auf, unverzüglich das zweite Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Cannabis in lizensierten Geschäften vorzulegen, wie es die Ampel-Koalition versprochen habe.

Die Ampel-Regierung setzt mit der Teilfreigabe von Cannabis eines ihrer großen Projekte um. Im Koalitionsvertrag war allerdings vorgesehen, bundesweit den kontrollierten Verkauf der Droge an Erwachsene zu ermöglichen. Dazu wird es nicht kommen. Vorläufig soll dies nur in Modellregionen erprobt werden können.