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Bundesregierung zurückhaltend zu EU-Sanktionen gegen Israel

Die EU-Kommission schlägt Sanktionen gegen Israel wegen des Gaza-Kriegs vor. Die Bundesregierung reagiert zurückhaltend und sucht andere Wege, um Einfluss zu nehmen.

Die israelische Armee hat eine Offensive in Gaza gestartet
Die israelische Armee hat eine Offensive in Gaza gestartetImago / Xinhua

Die deutsche Regierung blickt zurückhaltend auf Vorschläge der EU-Kommission für Sanktionen gegen Israel. „Die Bundesregierung hat sich noch keine abschließende Meinung darüber gebildet“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius. Die Erwartungshaltung, dass Sanktionen eine Veränderung der israelischen Politik auslösen könnten, „ist möglicherweise überzogen“.

Die Grundhaltung der Bundesregierung sei, „dass wir die Gesprächskanäle zu Israel offenhalten wollen“, fügte Kornelius hinzu. Außerdem müssten mögliche Maßnahmen, um Einfluss auf Israel zu nehmen, immer „zielgerichtet“ sein.

Israel: Bundesregierung lehnt Offensive ein Gaza ab

Zur zuletzt erneut ausgeweiteten israelischen Offensive im Gazastreifen sagte Kornelius, die Bundesregierung lehne diese Militäroperation ab, „die lediglich zu mehr Toten, Verletzten und Vertriebenen führt“. Nötig sei ein sofortiger Waffenstillstand. Zudem müsse „deutlich und massiv“ humanitäre Hilfe für die Menschen im Gazastreifen geleistet werden.

Auch das Schicksal der Geiseln, die von der Terrorgruppe Hamas im Gazastreifen festgehalten werden, gerate durch die Militäroffensive in den Hintergrund, kritisierte Kornelius. Die Priorität müsse darauf liegen, die Freilassung der Geiseln über Verhandlungen zu erreichen. Insgesamt sei immer weniger zu erkennen, „wie diese Militäroperation zielgerichtet zu einem nachhaltigen Frieden führen soll“, sagte Kornelius.

UN stuft Israels Kriegsführung als “Völkermord” ein

Am Dienstag hatte eine UN-Untersuchungskommission das Vorgehen Israels im Gazastreifen als Völkermord eingestuft. Israel wies die Anschuldigungen umgehend zurück. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte dazu am Mittwoch, die Bundesregierung könne „nicht alle Feststellungen und Schlussfolgerungen der Kommission im Einzelnen überprüfen“. Eine juristische Bewertung obliege ohnehin den Gerichten. Allerdings sei klar, „dass die im Bericht beschriebenen Vorfälle außerordentlich besorgniserregend sind.“