Bundesregierung verteidigt Bürgergeld-Regelung für Ukrainer

Die Bundesregierung will an den Bürgergeld-Zahlungen an rund 1,17 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland festhalten. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte am Montag in Berlin, es gebe keine Änderungspläne. „Das SGB II ist der richtige Ort“, sagte er. Gemeint ist damit das Sozialgesetzbuch, in dem das Bürgergeld geregelt ist. Forderungen nach einer Änderung kommen inzwischen allerdings auch aus der Ampel-Koalition.

„Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten künftig kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der „Bild“-Zeitung (Montag). Man müsse dafür sorgen, dass die Menschen in Arbeit kommen. Ähnlich äußerte sich FDP-Fraktionschef Christian Dürr im TV-Sender „Welt“: „Deutschland hat ja leider in der Vergangenheit eine Quote bei ukrainischen Flüchtlingen, was die Arbeitsmarktbeteiligung betrifft, die im europäischen Vergleich zu gering ist.“

Zuvor hatten der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Ressortchef Michael Stübgen (CDU), und der parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU), gefordert, zumindest die Bürgergeld-Zahlungen an wehrfähige ukrainische Männer in Deutschland einzustellen. Dem Bundesinnenministerium zufolge leben rund 260.000 ukrainische Männer zwischen 18 und 60 Jahren in Deutschland. Ein Ministeriumssprecher betonte dabei, dass nicht gesagt werden könne, wie viele davon etwa wegen Krankheit oder Behinderung nicht wehrfähig sind.

Der bei Weitem größte Anteil der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind Frauen und Kinder. Nach Angaben des Arbeitsministeriums arbeiten inzwischen 185.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in einem regulären Job. Weitere 47.000 sind geringfügig beschäftigt, etwa in einem Minijob.

Der Sprecher des Bundesinnenministeriums verwies darauf, dass die Innenminister der EU-Staaten erst am vergangenen Donnerstag den Schutzstatus der Ukrainerinnen und Ukrainer um ein weiteres Jahr bis März 2026 verlängert haben. Der erleichterte Schutzstatus sollte dafür sorgen, dass die zumindest zu Beginn große Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine nicht das Asylverfahren durchlaufen muss. Auch deswegen bekommen sie von Beginn an die normale Grundsicherung. Asylbewerberleistungen, die geringer sind als das Bürgergeld, werden gezahlt, solange Schutzsuchende auf die Prüfung ihres Asylgesuchs warten. Mit positivem Asylbescheid bekommen auch sie Bürgergeld.

Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht will, dass mehr Ukrainerinnen und Ukrainer arbeiten. Wer Schutz in Anspruch nehme, „von dem kann man auch erwarten, dass er mit eigener Arbeit dazu beiträgt, die Kosten zu minimieren“, sagte Parteivorsitzende Sahra Wagenknecht der „Rheinischen Post“ (Montag, online). Zudem unterstellte sie, dass es für Flüchtlinge „im Bürgergeld bessere Konditionen gibt als für Einheimische, etwa indem Vermögensprüfungen tabu sind“.