Bundesregierung und Union wollen Bundesverfassungsgericht schützen

Die Ampel-Parteien und die Union haben sich offenbar auf einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes geeinigt, um das Bundesverfassungsgericht vor extremen politischen Parteien zu schützen. Festgeschrieben werden solle die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat, ihre Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren, berichtete die Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag), der der Entwurf vorliegt. Ein Passus soll zudem beinhalten, dass alle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden binden.

Seit Wochen wird über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung diskutiert. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte Anfang Februar für eine parteiübergreifende Initiative geworben. Die Unionsfraktion hatte den Plänen der Ampel-Koalition zunächst eine Absage erteilt. Zuletzt hatte sich der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz in den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe offen für eine Verankerung der Strukturen des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz gezeigt. Zugleich hatte er betont, „keine akute Gefahr für das Bundesverfassungsgericht“ zu sehen.

„All diese Regelungen sind damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen“, heiße es in dem zwölfseitigen Entwurf des Bundesjustizministeriums, aus dem die „Rheinische Post“ zitiert. Es erscheine mittlerweile angemessen, „die den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan prägenden Elemente im Grundgesetz selbst deutlicher sichtbar werden zu lassen – wie dies bei Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung bereits der Fall ist“.