Bundesregierung räumt Probleme bei Menschenrechten ein

Die Bundesregierung hat bei den Vereinten Nationen Probleme beim Schutz der Menschenrechte in Deutschland eingeräumt. Deutschland müsse weiter gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und andere Formen von Ausgrenzung und Diskriminierung kämpfen, sagte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), am Donnerstag in Genf.

Bei einer Sitzung des UN-Menschenrechtsrates zu Deutschland betonte Amtsberg, dass Rassismus in Deutschland zu lange heruntergespielt worden sei. Sie verurteilte judenfeindliche Angriffe in der Bundesrepublik scharf.

Deutschland werde sich auch weiter für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen und gegen Armut vorgehen. Es gelte insbesondere, Kinderarmut zu beseitigen. Die Menschenrechtsbeauftragte erwähnte das Bürgergeld als Instrument, um armen Menschen zu helfen.

Dutzende Staaten gaben Empfehlungen, wie Deutschland seine Menschenrechtslage verbessern könne. Iran, Irak, Syrien und andere islamische und arabische Länder kritisierten die deutsche Unterstützung für Israel im Krieg mit der palästinensischen Terrororganisation Hamas. Deutschland müsse pro-palästinensische Demonstrationen ungehindert stattfinden lassen.

Die Menschenrechtsbeauftragte verteidigte die deutsche Haltung im Nahost-Krieg. Die Attacken der Hamas auf Israel seien barbarisch gewesen. Israel habe ein Recht zur Selbstverteidigung. Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, hatte vor der Sitzung von einem „stark politisierten Verfahren“ bei der turnusmäßigen Anhörung Deutschlands gewarnt.

Die Menschenrechtsbeauftragte Amtsberg wurde von einer Experten-Delegation aus Bundesministerien begleitet. Der UN-Menschenrechtsrat hat 47 Mitgliedsländer. Jedoch durften alle 193 UN-Staaten bei der Anhörung Fragen stellen und Empfehlungen abgeben. Eine sogenannte Troika, die aus Luxemburg, Katar und Senegal besteht, soll einen Bericht über die Sitzung erstellen, der die Anmerkungen und Empfehlungen zusammenfasst.

Deutschland hat einige Monate Zeit, schriftlich zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen und kann sie akzeptieren oder ablehnen. Nach den bisherigen drei Anhörungen hat die Bundesregierung jeweils die meisten Empfehlungen akzeptiert.