Bischöfin Fehrs: Nicht jeder Fehler muss zum Rücktritt führen

Eine bundesweite Missbrauchsstudie hat den evangelischen Kirchen Fehler vorgeworfen. Seither steht auch die Frage im Raum, ob es nicht Rücktritte geben müsse. Die EKD-Ratsvorsitzende Fehrs hat dazu eine klare Meinung.

Fehler im Umgang mit Missbrauchsfällen müssen nach Ansicht der evangelischen Bischöfin Kirsten Fehrs nicht zwangsläufig zum Rücktritt von leitenden Geistlichen führen. Natürlich müssten Leitungspersonen persönlich Verantwortung für ihr Handeln übernehmen, sagte die kommissarische Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das müsse aber nicht automatisch einen Rücktritt nach sich ziehen. „Wichtig ist, zu seinen Fehlern zu stehen und es künftig besser zu machen“, so die Hamburger Bischöfin.

Ende Januar hatten unabhängige Forscher die erste bundesweite Missbrauchsstudie für EKD und Diakonie präsentiert. Darin stellen sie den Institutionen im Umgang mit Missbrauchsfällen ein schlechtes Zeugnis aus. Ein Betroffenensprecher hatte daraufhin gefordert, Kirchenleitende müssten persönlich Verantwortung übernehmen.

Fehrs erklärte, es komme auf den Einzelfall an. „Es ist ein Unterschied, ob jemand etwa einen Täter geschützt hat – mit der Gefahr, dass dieser weiter aktiv ist. Oder ob jemand im Gespräch mit einem betroffenen Menschen unsensibel reagierte.“

Auf die Frage, ob der Rücktritt der früheren EKD-Ratsvorsitzenden Annette Kurschus gerechtfertigt oder überstürzt war, antwortete Fehrs: „Ich bedauere den Rücktritt von Annette Kurschus nach wie vor. Der Fall ist allerdings noch nicht abschließend bewertet.“ Kurschus war im November vergangenen Jahres als Ratsvorsitzende und Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen zurückgetreten. Sie reagierte damit auf Vorwürfe, mit einem mutmaßlichen Missbrauchsfall falsch umgegangen zu sein. Fehrs hatte anschließend das Amt der Ratsvorsitzenden übergangsweise übernommen.

Die Landeskirche von Westfalen habe eine unabhängige Aufarbeitung des Falls beschlossen, so die Bischöfin. Diese werde nach Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen beginnen.