Berlin will Schritte nach Haftbefehl gegen Netanjahu prüfen

Sollte Israels Regierungschef Netanjahu nach Deutschland kommen, müsste der internationale Haftbefehl gegen ihn eigentlich vollstreckt werden. Die Bundesregierung verweist auf eine “gewissenhafte Prüfung”.

Die Bundesregierung will mögliche innerstaatliche Schritte nach den internationalen Haftbefehlen gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu sowie den früheren israelischen Verteidigungsminister Joav Gallant “gewissenhaft prüfen”. Das kündigte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin an. Weiteres stünde erst dann an, wenn ein Aufenthalt von Netanjahu oder Gallant in Deutschland absehbar wäre.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte am Donnerstag Haftbefehle gegen die beiden israelischen Politiker erlassen, da es hinreichende Gründe für die Annahme gebe, dass beide sich mit dem Krieg im Gazastreifen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen mitschuldig gemacht hätten. Ein Haftbefehl wurde auch gegen Hamasführer Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri erlassen.

Deutschland sei einer der größten Unterstützer des Strafgerichtshofs, erklärte Regierungssprecher Hebestreit weiter. Diese Haltung sei auch Ergebnis der deutschen Geschichte. “Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden.” Vor Journalisten sagte Hebestreit auf Nachfrage, es falle ihm schwer, sich vorzustellen, “dass wir auf dieser Grundlage Verhaftungen in Deutschland durchführen”.

Das Gericht mit Sitz in Den Haag hat keine Möglichkeit, die Haftbefehle selbst zu vollstrecken. Aber seine 124 Mitgliedsstaaten – darunter Deutschland – sind formal betrachtet verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen, sollten sie sich in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten.