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Beauftragte: Schutz für queere Menschen im Grundgesetz verankern

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sophie Koch, fordert einen besseren Schutz vor Benachteiligung von Menschen wegen ihrer sexuellen Identität durch die Verankerung in der Verfassung. „Angriffe, Feindseligkeiten und Hass gegen queere Menschen nehmen stark zu. Der Schutz ihrer Rechte im Grundgesetz ist also notwendiger denn je“, sagte Koch der „Rheinischen Post“ (Freitag) in Düsseldorf. Sie unterstütze deshalb eine am Freitag vom Land Berlin im Bundesrat eingereichte Initiative, den Artikel 3 des Grundgesetzes entsprechend zu erweitern.

Das Land Berlin setzt sich dafür ein, dass Artikel 3 im Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 erweitert wird. In dem Satz „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ sollen hinter dem Wort „Geschlechtes“ die Wörter „seiner sexuellen Identität“ folgen.

Ziel der Initiative in der Länderkammer ist es, dass der Antrag auf die Änderung des Grundgesetzes vom Bundestag beschlossen wird. Das Land Berlin verweist in seinem Antrag darauf, dass die Änderung des Grundgesetzes zum Schutz queerer Menschen ein verfassungsrechtliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei, „die von der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität ausgeht“.

Die Queer-Beauftragte Koch erklärte in der „Rheinischen Post“, sie werde in den „nächsten Wochen und Monaten parteiübergreifend mit Akteuren in Bund und Ländern sprechen, damit wir dieses wichtige Ziel auch erreichen. Einige Signale aus der Union stimmen mich dabei optimistisch.“