Urteil: Verfassungsschutz darf bayerische AfD weiter beobachten

Die bayerische AfD wollte sich gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage nun vollumfänglich zurück.

Der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka mit Co-Vorsitzende Alice Weidel
Der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka mit Co-Vorsitzende Alice WeidelImago / Metodi Popow

Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die bayerische AfD als Ganzes beobachten: Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage der Partei mit einem verkündeten Urteil abgewiesen. Die Richter der 30. Kammer kamen nach Auswertung des vorliegenden Materials und der dreitägigen mündlichen Verhandlung zu dem Schluss, dass in der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen. Der bayerische AfD-Vorsitzende Stephan Protschka sagte laut einer Mitteilung, man bewerte die Entscheidung als „Einschränkung der politischen Meinungsfreiheit“.

Verfassungsfeindliche Äußerungen keine einzelne Entgleisung

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Beobachtung der bayerischen AfD als Ganzes und eine Information der Öffentlichkeit darüber zulässig ist. Äußerungen von AfD-Vertretern ließen erkennen, dass ein Bedrohungs- und Schreckensszenario mit Blick auf Menschen mit Migrationshintergrund sowie Menschen muslimischen Glaubens aufgebaut wird. Es lägen auch Äußerungen vor, die auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basieren. Zudem gingen Äußerungen aus dem AfD-Umfeld über eine zulässige Kritik an der Regierung hinaus. Vielmehr machten diese Demokratie und Rechtsstaat insgesamt „verächtlich“.

AfD-Vertreter hatten in der mündlichen Verhandlung versucht, darzustellen, dass es sich bei den strittigen Äußerungen um Wortmeldungen oder verbale Entgleisungen einzelner Parteimitglieder gehandelt habe. Darauf habe die Partei mit Rügen oder Parteiausschlussverfahren regiert. Dieser Argumentation folgten die Richter ausdrücklich nicht. Die von der AfD „vorgebrachten Distanzierungen“ hätten „nicht zu überzeugen“ vermocht. Das Gericht habe bei seinem Urteil „auch die besondere Bedeutung der Meinungsfreiheit und Parteienrechte“ berücksichtigt. In der Gesamtschau sei eine Beobachtung „verhältnismäßig“, entschied das Gericht.

Gericht: Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen

Neben der Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz sei auch die sachliche Information der Öffentlichkeit darüber zulässig, „da die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD hinreichend gewichtet sind“, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Über eine von der AfD beanstandete Pressemitteilung des Verfassungsschutzes vom 8. September 2022 hätten die Richter nicht mehr inhaltlich entscheiden müssen. AfD und Verfassungsschutz hatten sich in der mündlichen Verhandlung darauf geeinigt, dass zwei Aussagen in der Mitteilung umformuliert werden müssen.

Die AfD hatte bereits im Eilverfahren versucht, gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorzugehen – allerdings ohne Erfolg. Bayerns AfD-Chef Protschka sagte, man werde das Urteil „genau analysieren“ und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um gegen die Entscheidung vorzugehen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Nachdem das schriftliche Urteil samt Begründung an die Beteiligten verschickt wurde, kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.