Baptisten und Lutheraner nähern sich in Lehrfragen an

Die Lutherischen Landeskirchen und die Baptisten haben sich in Fragen der Lehre angenähert. Differenzen bleiben nur in einem einzigen Punkt.

Beim Thema Säuglingstaufe gibt es keine Übereinstimmung zwischen Lutheranern und Baptisten
Beim Thema Säuglingstaufe gibt es keine Übereinstimmung zwischen Lutheranern und BaptistenImago / MiS

Baptisten und Lutheraner in Deutschland haben sich in Lehrfragen angenähert. Keine völlige Übereinstimmung sei jedoch in der Tauftheologie festgestellt worden, teilte die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) in Hannover mit. Nach baptistischem Verständnis sei das persönliche Bekenntnis des Täuflings vor der Gemeinde Voraussetzung für den Vollzug des Sakraments, weshalb die Säuglingstaufe nicht als gültig anerkannt wird.

Gemeinsamkeiten beim Verständnis des Abendmahls

„Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ ist der Titel des Abschlussdokuments eines Dialogs, den die VELKD und der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (BEFG) seit 2017 miteinander geführt haben, hieß es weiter. Es stelle in seinem Fazit fest, dass zwischen Baptisten und Lutheranern „weitreichende Übereinstimmungen bezüglich der Elemente des Weges zum Christsein bestehen“. Noch bestehende Differenzen würden nicht als kirchentrennend bewertet.

Die Gemeinsamkeiten gelten den Angaben zufolge besonders für das Verständnis des Abendmahls und der kirchlichen Ämter. Zum Thema Tauftheologie hieß es, die unterschiedlichen Akzentuierungen führten auf dem „Weg zum Christsein“ letztlich zu demselben Ziel: ein Leben in der Nachfolge Christi. Eine volle Kirchengemeinschaft sei im Sinn der Leuenberger Konkordie jedoch nicht erreicht, denn diese setze ein gemeinsames Verständnis aller Sakramente voraus.

Baptisten müssen noch zustimmen

Die Kirchenleitung der VELKD habe dem Dokument „Kirchengemeinschaft auf dem Weg“ auf ihrer Sitzung am 21. September 2023 zugestimmt. Das Präsidium des BEFG wolle das Abschlussdokument dem obersten Gremium der Freikirche, dem Bundesrat, im Mai 2024 vorlegen.