Autofahrer in NRW müssen Fristen für Führerschein-Umtausch beachten

Autofahrerinnen und Autofahrer, die noch einen alten Führerschein haben und bis 1970 geboren sind, müssen ihre Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Anschließen folgen alle Jahrgänge ab 1971, wie das NRW-Verkehrsministerium am Dienstag in Düsseldorf mitteilte. Grund dafür ist eine Vorgabe der Europäischen Union, um die verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der EU zu vereinheitlichen. Demnach müssen alle Motorrad- und Autoführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen eine neue Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat umgetauscht werden. Zuständig ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz.

Eine Ausnahme gilt laut Ministerium in den von einem Hackerangriff auf die Südwestfalen-IT betroffenen Regionen im Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Rheinisch-Bergischen-Kreis. Die Frist zum Umtausch wurde dort um ein halbes Jahr bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Seit Anfang November können die zuständigen Behörden dort nur sehr eingeschränkt arbeiten. Der Umtausch der Führerscheine ist deshalb aktuell in diesen Kreisen nicht möglich.

Ziel der EU ist es, die derzeit 110 verschiedenen Führerscheindokumente innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen und die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Laut Ministerium betrifft das etwa zehn Millionen Dokumente in NRW, die schrittweise ihre Gültigkeit verlieren werden.

Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicherzustellen, haben Bund und Länder eine zeitliche Staffelung zum Umtausch beschlossen. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro in Deutschland.