Ausstellung zu Luxemburger Abkommen von 1952

Der Thüringer Landtag zeigt von Mittwoch an die Wanderausstellung „70 Jahre Luxemburger Abkommen“. In dem Vertrag von 1952 habe die Bundesrepublik Deutschland mit dem Staat Israel und der jüdischen Opfervertretung „Claims conference“ Entschädigungszahlungen an Jüdinnen und Juden für in der NS-Zeit erlittenes Unrecht geregelt, teilte die Landtagsverwaltung am Montag in Erfurt mit.

Die Dokumentation zeige auf großen Ausstellungswürfeln die Geschichte jüdischer materieller Ansprüche nach der Schoah sowie die deutschen Bemühungen, Verantwortung für die Verbrechen im Nationalsozialismus zu übernehmen. Mit Bildern, Texten und Grafiken werde veranschaulicht, wie sich diese wichtige Aufgabe in den vergangenen 70 Jahren entwickelt habe, welche Veränderungen und Verbesserungen es gab und was für die Zukunft geplant sei.

Landtagspräsidentin Birgit Pommer (Linke) sagte, bis heute hinterließen die Gräueltaten der Nationalsozialisten Spuren bei Betroffenen und deren Angehörigen. Mit den im Luxemburger Abkommen geregelten Entschädigungen habe das Leid nicht wiedergutgemacht werden können. Es sei aber ein erster Schritt zur Versöhnung gewesen, die bis heute andauere und für die Deutschland die Verantwortung übernehme.

Im Zentrum der Ausstellung stehen den Angaben zufolge die Überlebenden des Holocaust. Pommer mahnte zugleich, Deutschland und Thüringen müsse auch weiterhin ohne Abstriche für die Sicherheit von Jüdinnen und Juden einstehen. Jede Form des Antisemitismus müsse überwunden und ein friedliches Zusammenleben ermöglicht werden.