Aufsichtsgremium: “From the river to the sea” auf Facebook zulässig

Der umstrittene Ausdruck “From the river to the sea” verstößt nicht gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook. Ein Expertengremium stützte die Entscheidung der Plattform, derartige Inhalte nicht zu löschen.

Das Aufsichtsgremium von Facebook hält den Ausdruck “From the river to the sea” für vereinbar mit den Moderationsregeln der Online-Plattform. Das Expertengremium, das die Moderationsentscheidungen auf Metas Plattformen Facebook, Instagram und Threads überwacht, gab am Mittwoch seine Entscheidung zu drei konkreten Fällen bekannt, in denen Nutzer den Ausdruck auf der Plattform verwendet hatten, wie der KNA-Mediendienst in Bonn berichtet.

Im aktuellen Fall hatten Nutzer den Ausdruck “From the river to the sea”, übersetzt “Vom Fluss bis zum Meer”, auf der Plattform verwendet. In allen drei Fällen geht das Gremium davon aus, dass die Nutzer ihre Solidarität mit den Palästinensern im Gaza-Streifen ausdrücken wollten. Der Fluss, auf den sich der Ausdruck bezieht, ist der Jordan. Das Meer ist das Mittelmeer. Historisch gesehen wurde der Ausdruck sowohl von Israelis als auch von Palästinensern verwendet, um ihren Anspruch auf das gesamte Staatsgebiet Israels inklusive der palästinensischen Gebiete für die jeweils eigene Volksgruppe zu reklamieren.

Heute wird der Begriff vor allem von Palästinensern verwendet, oft in der längeren Version “From the river to the sea, Palastine will be free”. Kritiker sehen darin einen Angriff auf das Existenzrecht Israels und bezeichnen den Satz als antisemitisch. Umgekehrt verwenden ihn auch vor allem rechte Politiker in Israel, was umgekehrt kritisiert wird, weil er das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser infrage stelle. Nach dem Terroranschlag am 7. Oktober hatte das deutsche Innenministerium die Parole verboten, weil sie auch von der Hamas verwendet wurde.

Eine Mehrheit der internationalen Experten des Facebook Oversight Boards hält den Begriff nun für zulässig. Er falle unter die freie Meinungsäußerung und stelle keinen Aufruf zur Gewalt dar. Er habe mehrere Bedeutungen und sei nicht automatisch als Antisemitismus oder als Unterstützung einer Terrororganisation zu verstehen. Damit stützt das Gremium Facebooks ursprüngliche Entscheidung, die Posts nicht zu löschen. Eine Minderheit der Experten plädierte allerdings dafür, den Begriff nur dort auf Facebook zuzulassen, wo er gemeinsam mit einer expliziten Distanzierung von der Hamas und den Anschlägen vom 7. Oktober verwendet werde.

Das Facebook Oversight Board war 2020 gegründet worden, weil immer wieder Kritik an vermeintlich willkürlichen Moderationsentscheidungen und Löschungen auf den Meta-Plattformen laut geworden war. Im Gremium sitzen Fachleute aus der ganzen Welt, vor allem Juristen. Nutzer können sich an das Board wenden, wenn sie mit einer Entscheidung des Konzerns nicht zufrieden sind, beispielsweise wenn eigene Inhalte gelöscht wurden. Die Entscheidungen des Gremiums sind für Meta bindend und müssen umgesetzt werden, sofern sie nicht gegen Gesetze verstoßen.