Unterhändler von Europäischem Parlament, EU-Staaten und EU-Kommission haben sich auf die Einführung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten verständigt. Asylanträge von Staatsangehörigen der aufgeführten Länder – Ägypten, Marokko und Tunesien sowie Kosovo, Bangladesch, Indien und Kolumbien – sollen damit künftig beschleunigt geprüft werden, teilten die EU-Institutionen mit. Die Liste kann erweitert werden. Grundsätzlich sollen auch EU-Beitrittskandidaten als sichere Herkunftsstaaten gelten, sofern dort kein Krieg herrscht oder gravierende Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat hat zur Folge, dass Asylverfahren verkürzt werden, die Beweislast stärker bei den Antragstellenden liegt und der Zugang zum Arbeitsmarkt häufig eingeschränkt ist.
Kritik kam vom Grünen-Europaabgeordneten Erik Marquardt. „Staaten wie Ägypten, in denen politische Verfolgung an der Tagesordnung ist, werden nun europaweit als sichere Herkunftsländer definiert“, sagte er. Die Regelung werde Abschiebungen nicht erleichtern, da diese auch ohne eine solche Einstufung möglich seien. Stattdessen führe sie vor allem dazu, dass Asylsuchende aus diesen Ländern weniger Rechte hätten, etwa beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Dies sei integrationspolitisch problematisch.
Die Einigung muss noch formell vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Dies gilt als Formsache.