Arbeitgeber wollen Reformationstag nicht als Feiertag

Die norddeutschen Bundesländer wollen den Reformationstag zum Feiertag machen. Jetzt wehren sich die Arbeitgeber.

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Berlin/Hamburg/Kiel. Die Arbeitgeber wehren sich weiter gegen das Vorhaben der norddeutschen Bundesländer, den Reformationstag (31. Oktober) zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. Deutschland liege mit seinen bezahlten arbeitsfreien Tagen in Europa bereits an der Spitze, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Ein zusätzlicher Feiertag erhöhe die Lohnzusatzkosten weiter. 
Sollte es dazu kommen, müssten die Arbeitnehmer höhere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, verlangte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter in der "Bild"-Zeitung. Er forderte die Regierungen der norddeutschen Bundesländer auf, zu klären, "dass es den Zusatz-Feiertag nicht zum Nulltarif gibt". Laut "Bild"-Zeitung müssten Arbeitnehmer bis zu 265,50 Euro mehr für die Pflegeversicherung zahlen. Bei dem für 2017 statistisch ermittelten Durchschnittseinkommen von 3771 Euro brutto betrüge die Mehrbelastung knapp 230 Euro im Jahr.

Minister schaltet sich ein

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte zum Streit um den zusätzlichen Feiertag im Norden, Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werde die Länder um Erläuterung bitten, wie sie angesichts der Rechtslage mit den Folgen umgehen wollen. Mit einem zusätzlichen Feiertag erhöhten sie "einseitig die Arbeitskosten für die Wirtschaft in ihrem Land", erklärte eine Sprecherin auf Nachfrage.
Die Arbeitgeber berufen sich auf das Pflegeversicherungsgesetz, wonach die Arbeitnehmer in Sachsen mit einem um 0,5 Prozentpunkte höheren Pflegeversicherungsbeitrag dafür aufkommen, dass in dem ostdeutschen Bundesland der Buß- und Bettag weiterhin ein Feiertag ist. Dieser war er mit der Einführung der Pflegeversicherung in den 90er Jahren bundesweit abgeschafft worden, um die Einbußen der Arbeitgeber durch die damals neuen und zusätzlichen Beiträge zur Pflegeversicherung zu kompensieren.
Die BDA argumentiert nun, neue Feiertage müssten nach diesem Gesetz umgekehrt dazu führen, dass Arbeitnehmer einseitig den um 0,5 Prozentpunkte höheren Pflegeversicherungsbeitrag zahlen. Das niedersächsische Innenministerium weist dies zurück. Einen solchen Automatismus gebe es nicht, erklärte das Ministerium auf eine Anfrage der niedersächsischen FDP-Fraktion. Im Gesetzentwurf heißt es, ein neuer gesetzlicher Feiertag führe nicht dazu, dass die Pflegebeiträge für Arbeitnehmer steigen und dafür die Arbeitgeberbeiträge sinken. Dies gelte auch für den Reformationstag.

Gemeinsame Linie im Norden

Die Ministerpräsidenten der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten sich Anfang Februar auf eine gemeinsame Linie zur Einführung des Reformationstags als neuem Feiertag verständigt. Schleswig Holstein und Hamburg haben den 31. Oktober bereits zum gesetzlichen Feiertag erklärt. In Niedersachsen, wo das Thema kontrovers diskutiert wird, muss der Landtag noch über den Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition abstimmen. In Bremen hat sich die Bürgerschaft in erster Lesung ebenfalls für den Reformationstag als Feiertag ausgesprochen. Das Parlament des kleinsten Bundeslandes will aber abwarten, wie Niedersachsen entscheidet, bevor es sich endgültig festlegt.
Der Reformationstag, mit dem an den Thesenanschlag Martin Luthers in Wittenberg erinnert wird, ist bereits in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen ein arbeitsfreier Feiertag. 2017 war der 31. Oktober aus Anlass des Reformationsjubiläums einmalig bundesweit ein Feiertag. (epd)