Antirassismus-Beauftragte begrüßt Diskriminierungsverbot

Die Migrations- und Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), hat das Verbot rassistischer Diskriminierung im künftigen Bundespolizeigesetz begrüßt. Alabali Radovan erklärte anlässlich der Beratung der Gesetzesnovelle im Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin, Rassismus dürfe in der Gesellschaft und in der Polizei keinen Platz haben. Es sei gut, „dass das im Grundgesetz verankerte Verbot rassistischer Diskriminierung in das neue Bundespolizeigesetz aufgenommen wurde“, erklärte sie.

Dem Gesetzentwurf zufolge ist die Auswahl der zu kontrollierenden Personen ohne sachlichen Grund allein aufgrund ihres Aussehens, des Geschlechts oder der Herkunft nach dem Diskriminierungsverbot im Grundgesetz „unzulässig“.

Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium enthält auch eine Regelung, wonach Personen, die von Bundespolizisten kontrolliert wurden, eine Bescheinigung über die Kontrolle und den Grund dafür verlangen können. Die Beamten müssen die Kontrollierten über dieses Recht informieren. Die Wirkung der Quittungen soll evaluiert werden. Dabei werde auch die Sichtweise der kontrollierten Menschen berücksichtigt, erklärte Alabali-Radovan, die sich für die Auswertung eingesetzt hatte. Bei der Regelung geht es um Polizei-Kontrollen zur Verhinderung unerlaubter Einreisen, etwa an Flughäfen, in Zügen oder auf Bahnhöfen.

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jochen Kopelke, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Quittungs-Regelung werde in Bremen bereits angewendet, finde aber bei den betroffenen Menschen kaum Beachtung. Sie sei aus Sicht seiner Gewerkschaft zwar gut umsetzbar, aber nicht notwendig, um das Problem des „Racial Profiling“ – also von Kontrollen allein aufgrund des Aussehens – zu lösen. Das Problem müsse vielmehr im ständigen Dialog über die polizeiliche Arbeit bearbeitet werden, forderte Kopelke. Alle Bevölkerungsgruppen müssten der Polizei vertrauen können.