Die Staatsanwaltschaft Berlin hat eine propalästinensische Aktivistin angeklagt. Sie wirft der 38-jährigen Frau unter anderem das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen in fünf Fällen und weitere Delikte wie versuchte gefährliche Körperverletzung und Verleumdung von Polizeibeamten vor. So soll die Frau zwischen April und Juli 2024 auf ihrem Instagram-Account und auf Demonstrationen die Parole „From the river to the sea, palestine will be free“ veröffentlicht und auch durch Megaphone skandiert haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Berlin mit. Die Parole (auf deutsch: „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein“) wurde vom Bundesinnenministerium als Slogan der terroristischen Hamas eingeordnet.
Im Februar 2024 und im Juli 2024 soll sich die Frau zudem bei Demonstrationen der Feststellung ihrer Personalien durch die Polizei widersetzt und Polizeibeamte angegriffen haben. Unter anderem soll sie einen Regenschirm auf Einsatzkräfte geworfen haben.
Bei einer weiteren Demonstration im Juni 2024 soll sie Polizeibeamte pauschal als Kriminelle und Verbrecher bezeichnet haben. Dabei habe sie behauptet, diese würden Demonstrationen nur aufsuchen, um auf Frauen und Kinder einzuschlagen. Am 19. April 2024 soll sie ferner auf Instagram ein Foto eines polizeilichen Anhörungsschreibens veröffentlicht haben. Damit habe sie gegen Paragrafen 353d des Strafgesetzbuches verstoßen, der untersagt, amtliche Dokumente eines Strafverfahrens im Wortlaut öffentlich mitzuteilen, bevor das Verfahren abgeschlossen ist.