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AfD-Mitglieder im Staatsdienst: Jurist Wieland für Einzelfallprüfung

Der Staatsrechtler Joachim Wieland hält es für den falschen Weg, AfD-Mitglieder grundsätzlich vom Staatsdienst auszuschließen. „Ich glaube, man muss jedenfalls eine Einzelfallprüfung machen“, sagte der Professor von der Universität Speyer am Dienstag dem Radiosender WDR 5. In Rheinland-Pfalz müssen Bewerberinnen und Bewerber für Beamtenjobs künftig im Einstellungsverfahren erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören. Dazu wird auch die AfD gezählt.

Wieland betonte, das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, rechtfertige keine Mittel, die dieser Grundordnung widersprechen. „Von daher sollten sich die verantwortlichen Politiker sehr gut überlegen, was sie tun.“ In einem freiheitlichen Staat müsse man „relativ viel aushalten“. Die neue Verwaltungsvorschrift in Rheinland-Pfalz halte er allerdings für „gar nicht so eng, wie es der Innenminister jetzt glauben macht“. Sie lasse durchaus Einzelfallprüfungen zu. Nur, wenn eine Prüfung von Einzelfällen kategorisch abgelehnt würde, sei eine solche Vorschrift juristisch problematisch.

Bürgerinnen und Bürger hätten einen Anspruch auf Zugang und Verbleiben im öffentlichen Dienst, wenn sie geeignet sind, erklärte der Staatsrechtler. „Und die Frage der Eignung hängt natürlich damit zusammen, ob man jederzeit bereit ist, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.“ Das gelte auch für den privaten Bereich. Allerdings bedeute die Mitgliedschaft in einer extremen Partei nicht zwingend, dass eine Person nicht bereit sei, für die freiheitliche-demokratische Grundordnung einzutreten, erklärte Wieland: „Es kann ja sein, dass man in den kritischen Punkten nicht der gleichen Meinung ist wie die eigene Partei.“

Wenn Bürgerinnen und Bürger problematische Äußerungen etwa von Lehrpersonen beobachten oder grundsätzlich Zweifel an der Verfassungstreue von Angehörigen des öffentlichen Dienstes haben, sollten sie dies melden, sagte der Staatsrechtler. „Ich glaube schon, als Staatsbürger ist man verpflichtet, auch für den eigenen Staat einzutreten“, betonte Wieland.